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Kein Einzelfall! Jobcenter verliert Unterlagen von Hartz IV Empfänger

hamsterrad für hartz iv betroffene

Mit dem Hartz IV Antrag schreibt man sich gleichzeitig ein für einen von Behördengängen bestimmten Alltag. Immer wieder muss man beim Jobcenter persönlich vorstellig werden und Anträge, Unterlagen und Dokumente einzureichen, um letztendlich das menschenwürdige Existenzminimum in Form von Hartz IV zu erhalten. Wer seine Papiere nicht pünktlich abgibt, muss mit Leistungskürzungen rechnen. Im Fall des Perlebergers Ronny Päckert jedoch, ist die Schuld beim Jobcenter zu suchen.

Verlorener Weiterbewilligungsantrag

„Ich habe die Unterlagen pünktlich im Dezember abgegeben, wollte nun meinen Bescheid abholen“, berichtet Ronny Päckert dem Prignitzer der Schweriner Volkszeitung. Doch der Weiterbewilligungsantrag für seine Hartz IV Leistungen wurde noch nicht bearbeitet. Der Hartz IV Empfänger kann sich dies nicht erklären: „Jetzt scheinen die Papiere verschwunden, nichts ist in den Computer eingetragen“. Ein Weiterbewilligungsantrag muss von Leistungsberechtigten ausgefüllt werden, um nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes, im Regelfall 12 Monate, weiterhin Hartz IV Leistungen zu erhalten.

Leistungskürzungen ohne Selbstverschulden

Nun wurden ihm die Hartz IV Leistungen gekürzt- obwohl er seinen Antrag fristgerecht eingereicht habe: „Nun soll ich zunächst nur 50 Prozent erhalten, bis der Antrag bearbeitet ist. Doch ich brauche das Geld, habe ja meine Fixkosten“, so Päckert. Er erzählt weiter, dass dies nicht das erste Mal sei, dass ihm derartiges Fehlverhalten seitens des Jobcenters widerfährt. Wider Erwarten erhält Päckert einen Tag darauf die vollen Hartz IV Leistungen überwiesen.

Jobcenter gesteht Fehler ein

Der Schweriner Volkszeitung gegenüber zeigt sich das Jobcenter Prignitz reumütig: „Wir suchen nach der Ursache, warum der Antrag von Herrn Päckert nicht bearbeitet wurde, so der stellvertretende Geschäftsführer, Björn Schreiber. Er gibt zu „Der Fehler liegt bei uns, alle notwendigen Unterlagen waren eingereicht“ und gibt sich dankbar für die Kritik. Grundsätzlich sei es Ziel des Jobcenters, jeden Hartz IV Antrag der Kunden schnellstmöglich zu bearbeiten und so deren Grundsicherung zu gewährleisten, „bei Herrn Päckert war dies nicht der Fall, hier lagen alle Unterlagen vor. Deshalb überprüfen wir, woran es gelegen hat“.

Folgenschwere Fehler des Jobcenters

Wenn Jobcenter Fehler machen, sind es häufig die Hilfebedürftigen, die die Konsequenzen tragen müssen – wie im Fall von Ronny Päckert aus Prignitz. Jobcenter Mitarbeiter stehen in der Pflicht, sorgfältig mit den Unterlagen und Dokumenten der Leistungsberechtigten umzugehen, um eine Sicherung des Existenzminimums zu gewährleisten und eine schnelle Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Grobe Schnitzer und Pannen seitens des Jobcenters sollten hierbei absoluten Seltenheitscharakter vorweisen.

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Titelbild: anyamuse/ shutterstock.com