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Jobcenter schikanierte monatelang Hartz IV Familie

Trauriges Mädchen auf Arm von Frau

Nach monatelangen Schikanen an einer Hartz IV Familie, greift das Sozialgericht Düsseldorf ein und rügt das Jobcenter Wuppertal.

Jobcenter ignoriert mehrfach Anträge

Ein Familienvater lebt mit Frau und vierjährigem Kind in Wuppertal und verdient als Lieferbote und Küchenhilfe seit September 2018 nur 330-400 Euro monatlich. Da das Geld für die Familie nicht ausreichend ist, beantragt der Vater zusätzlich Hartz IV. Obwohl die Familie rechtzeitig alle relevanten Unterlagen eingereicht hat, fordert das Jobcenter weiter neue Unterlagen an.

Da die Leistungsgewährung seitens des Jobcenters ausblieb und Nachfragen unbeantwortet, schaltete die Familie schließlich einen Anwalt ein. Das Anwaltsschreiben mit Antrag auf vorläufige Leistungsgewährung wurde ebenso ignoriert. Schließlich ging der Fall im Februar 2019 an das Sozialgericht Düsseldorf, welches am 28.02.2019 ein Eilverfahren einleitete, woraufhin das Jobcenter auch keine Reaktion zeigte.

Sozialgericht Düsseldorf ordnet Leistungsgewährung an

Nachdem schließlich zur Aktenübersendung und zur Stellungnahme aufgefordert wurde, ignorierte das Jobcenter Wuppertal selbst diese Aufforderung der Justiz. Letztendlich ordnete das Sozialgericht Düsseldorf mit Beschluss (SG Düsseldorf; Beschl. v. 12.03.2019 – S 36 AS 817/19 ER) vom 12. März 2019 auf Grund der Eilbedürftigkeit die Leistungsgewährung an:

„da die Antragsgegnerin innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist, weder die Verwaltungsakten übersandt hat noch überhaupt zu dem Verfahren Stellung genommen hat, war nunmehr nach dem Vortrag der Antragsteller der glaubhaft gemacht wurde zu entscheiden“.

Der monatliche Anspruch von 1000 Euro wurde der Familie vom Jobcenter verwehrt. Auf sechs Monate gerechnet fehlte der Familie 6000 Euro als Lebensgrundlage, weswegen die Miete unbezahlt blieb, die Krankenversicherung zum ruhen kam und sich ein hoher Schuldenberg anhäufte. So musste die dreiköpfige Familie mehr als ein halbes Jahr von 194 Euro Kindergeld und durchschnittlich 350 Euro Einnahmen aus dem Minijob überleben.

Jobcenterleiter zeigt keine Einsicht

Das Verhalten des Jobcenters stellt einen gravierenden Verstoß gegen die Justiz und vor allem gegen die Menschenrechte da. Doch statt Einsicht, äußerte Jobcenter Leiter Thomas Lenz Kritik gegenüber des Sozialgerichtes und bezichtigt diese der „unrichtigen Darstellung“. Man wäre innerhalb der Frist auf die Forderungen des Sozialgerichtes eingegangen, worüber das Sozialgericht am 08. März per Telefax informiert wurden sein soll. Das Sozialgericht beteuert jedoch, dass bis zum 12. März keine Antwort einging. Das Fax erschien stattdessen am 14. März, zu welchem Zeitpunkt die dem Jobcenter gesetzte Antwortfrist jedoch bereits abgelaufen und ein Urteil zu Gunsten der Familie gefällt war.

Titelbild: VA_Art / shutterstock.com