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Weil sie Senioren pflegte: Jobcenter bringt junge Frau vor Gericht

Richterhammer

Leistungsbetrug – diesen Vorwurf machte das Jobcenter einer jungen Frau aus Mecklenburg-Vorpommern. Eine Aushilfsstelle in der Altenpflege wurde ihr zum Verhängnis.

Eine 20-Jährige aus dem Penzliner Land musste sich laut Bericht des Nordkuriers kürzlich vor Gericht verantworten. Das Jobcenter warf der jungen Frau Leistungsbetrug vor – eine Anschuldigung, die die Frau im ersten Augenblick wie ein Donnerschlag traf. Der Grund: Ihr war gar nicht bewusst, dass sie überhaupt Geld vom Jobcenter bezog, wie konnte sie die Behörde dann um Leistungen betrogen haben?

Frau wusste nichts von Hartz IV Bezug

Die junge Frau lebte zum Tatzeitpunkt ab dem 05. Februar 2018 bis zum 31. Mai 2018 in einer Bedarfsgemeinschaft mit ihrer Mutter. Beide erhielten Leistungen nach dem SGB II, die laut Angaben der jungen Frau direkt auf das Konto der Mutter gezahlt wurden:

Ich wusste gar nicht, dass ich Geld vom Jobcenter bekomme“, so die Frau vor Gericht.

 Laut eigenen Angaben habe sie nie wirklich darüber nachgedacht, weshalb sie trotz Erwerbslosigkeit Geld erhielt.

Als sie schließlich eine Aushilfsstelle in der Altenpflege annahm, freute sich die Angeklagte zunächst über das zusätzliche Geld. Knapp 600 Euro netto konnte sie auf diese Weise innerhalb von 3 Monaten verdienen. Dem Jobcenter erzählte sie allerdings nichts von ihrer beruflichen Situation:

Ich dachte, das ist mein einziges Einkommen“.

Dazu: Pflegegeld bei Hartz IV – Pflegebedürftige und Pflegepersonen

Unwissentlich über 1000 Euro zu viel bezogen

Doch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Als die Angeklagte und ihre Mutter im Rahmen eines Datenabgleichs mit der Rentenkasse die Tätigkeit der Tochter völlig unbedarft preisgaben, flog die Sache auf. Es stellte sich heraus, dass die junge Frau über 3 Monate lang insgesamt 1.025,34 Euro zu viel vom Jobcenter an Hartz IV Leistungen bezogen hatte.

Richterin lässt Milde walten

Das Jobcenter erstattete daraufhin Anzeige. Als sich die junge Frau schließlich vor Gerichtverantworten musste, brach sie in Tränen aus. Laut persönlicher Einschätzung der Richterin Sprigode-Schwencke hing die junge Frau in ihrer Entwicklung hinterher und machte einen „eher unreifen“ Eindruck. Zusätzlich litt sie an sozialen Ängsten, die sie daran hinderten, selbstständig und informiert zu agieren. Aus diesem Grund ließ die Richterin vorerst Milde walten: Anstatt sie streng zu bestrafen, entschied sich Sprigode-Schwencke dazu, der Frau eine Art Hilfestellung fürs Leben zukommen zu lassen. Daher wurde sie zu 20 Arbeitsstunden sowie 5 Pflichtterminen beim Jobcenter verurteilt.

Titelbild: everything possible/ shutterstock.com