Zum Inhalt springen

Jobcenter: 1,5 Milliarden Euro Hartz IV Sanktionen

Rund 1,5 Milliarden Euro Hartz IV Sanktionen wurden nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit in den letzten sieben Jahren gegen Hartz IV Empfänger verhängt – 1,5 Milliarden Euro, die vom Existenzminimum der Leistungsempfänger bei den Jobcentern eingespart wurden.

Sanktionierte Betroffene bekamen in 2014 durchschnittlich 107 Euro weniger Hartz IV Leistungen, insgesamt summierten sich die Hartz IV Sanktionen im vergangenen Jahr auf 182 Millionen Euro. Diese Zahlen nannte die Bundesagentur für Arbeit (BA) als Antwort auf eine Anfrage der sozialpolitischen Sprecherin der Linken im Bundestag, Sabine Zimmermann. Leistungskürzungen können von Jobcentern verhängt werden, wenn Hartz IV Empfänger ihren Pflichten nicht nachkommen, beispielsweise Termine nicht wahrnehmen oder Arbeits- bzw. Ausbildungsangebote ablehnen.

Übersicht Hartz IV Sanktionen

Diagramm Statistik Hartz4 Sanktionen

Die von der der BA genannte Zahl von durchschnittlich 107 Euro bezieht sich auf die gesamte Hartz IV Sanktion. Im Dezember 2014 lag die Leistungskürzung des Regelsatzes durchschnittlich bei 93,60 Euro, wie den Statistiken der BA zu entnehmen. Gleichzeitig lag der Hartz IV Regelsatz bei 391 Euro monatlich.

Hatte also ein Alleinstehender einen Anspruch auf 391 Euro monatlich und bekam eine Hartz IV Sanktion von 93,60 Euro, blieben ihm monatlich 297,40 Euro für das Existenzminimum. Auf den Tag gerechnet (Dezember, 31 Tage) 9,59 Euro für Lebensmittel und alle anderen notwendigen Anschaffungen. Erschwerend hinzu kommt noch, dass Sanktionen für drei Monate verhängt werden und teilweise auch eine Vollsanktion ausgesprochen werden kann. Zudem sei angemerkt, dass auch der Strom aus dem Hartz IV Regelsatz bestritten werden muss. Es ist unmöglich, mit so wenig Geld im Monat auszukommen, wenn Jobcenter das notwendige Existenzminimum kürzen.

Auch das Sozialgericht Gotha sieht in den Sanktionen einen verfassungswidrigen Eingriff in das Existenzmimimum und hatte erst kürzlich ein Verfahren an das Bundesverfassungsgericht weiter gereicht, welches sich nun mit der Frage beschäftigen muss, ob Hartz 4 Sanktionen gegen das Grundgesetz verstoßen.

Schlagwörter: