Zum Inhalt springen

Immer mehr Hartz IV Empfänger ab 63 zur Rente gezwungen

Seit der im Jahr 2008 eingeführten Änderung, dass Empfänger von Hartz IV Leistungen ab dem Alter von 63 Jahren Altersrente beantragen müssen, steigt die Zahl der Betroffenen stetig. 

Offizielle Statistiken der Bundesagentur für Arbeit gibt es nicht, da die Behörde keine Statistiken zur „Zwangsverrentung“ von Hartz IV Empfängern führt. Damit lässt sich nicht feststellen, wer freiwillig und wer zwangsweise die Altersrente beantragt. Eine Antwort einer Kleinen Anfrage der Linken an den Bundestag, die im Dezember 2013 veröffentlicht wurde, zeigt einen deutlichen Aufwärtstrend. Die nachfolgenden Zahlen beziehen sich jeweils auf den Juli des Jahres und müssen entsprechend für das gesamte Jahr hochgerechnet werden. Der Wert für 2014 stammt aus aktuellen Veröffentlichungen der Statistiken der Bundesagentur für Arbeit.

zwangsrente_hartz4_statistik2014
Jobcenter handeln hier nach § 12a SGB II, welcher die Beantragung vorrangiger Leistungen vorsieht und können bei Bedarf, wenn sich der Empfänger von Hartz IV Leistungen weigert, selbst einen Antrag beim Rentenamt stellen. Problematisch am vorzeitigen Rentenantrag sind die Rentenabschläge, die mit monatlich 0,3 Prozent zu Buche schlagen und damit die Rente dauerhaft kürzen.

Weitere Einzelheiten zum Verfahren der zwangsweisen Frühverrentung sowie der Berechnung der lebenslangen Rentenabschläge finden Sie im Artikel: ZWANGSVERRENTUNG – Wenn Jobcenter Hartz IV Bezieher zur Frührente zwingen
https://www.harald-thome.de/media/files/131219-Zwangsverrentung-Auswertung.pdf