Zum Inhalt springen

Hochwasser: Das müssen Hartz IV Bedürftige wissen

Die Hochwasserkatastrophe hat Schäden in Milliardenhöhe verursacht. Davon betroffen sind Konzerne ebenso wie Hartz IV Bedürftige. Dass geholfen werden muss, um überhaupt wieder auf die Beine zu kommen, ist allen bewusst. Stellt sich die Frage, wie die Hilfe aussehen wird und bei wem sie ankommt. Insbesondere Personen, die auf Grundsicherung angewiesen sind, müssen dabei (wieder mal) einiges beachten.

Eine neue Ausstattung

Die meisten Menschen in den Hochwassergebieten haben alles verloren. Besonders hart ist das für Hartz IV Bedürftige. Ihnen fehlt schlichtweg ein finanzielles Polster, um neue Möbel zu kaufen. Hier hilft unter Umständen das Jobcenter mit Geld für eine neue Ausstattung. Ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit gegenüber der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“:

„Voraussetzung dafür ist, dass diese Kosten weder durch eine Versicherung noch durch ein anderweitiges Nothilfeprogramm erstattet werden.“

Letztlich entscheidet die Behörde vor Ort, was machbar ist.

Hartz IV Urteil: Kein Anspruch auf neue Möbel bei Ungeziefer

Werden Hilfen angerechnet?

Wie immer, wenn es Geld für Hartz IV Bedürftige gibt, muss man damit rechnen, dass der Betrag auf die Grundsicherung angerechnet wird. Diese Sorge besteht jetzt auch bei der versprochenen Hochwasserhilfe. Da bis jetzt noch nicht geklärt ist, wie und wann die Mittel fließen, lässt sich dazu noch keine verbindliche Aussage treffen.

Zur Info: Nach der Flutkatastrophe 2013 wurden die Hilfen nicht auf Hartz IV angerechnet.

FDP: keine weiteren Härten

Die FDP hat sich bereits zur Anrechnung geäußert:

„Unter den vielen Hochwasseropfern sind auch Menschen, die Arbeitslosengeld II beziehen. Ihnen dürfen wir keine weiteren Härten zumuten.“

Anderenfalls wären die Hilfen für Hartz IV Bedürftige „wertlos“. Sinnvoll wäre es, Betroffene über eine Hotline zu beraten, welche Unterstützung vom Jobcenter zu erwarten ist.

Corona Beihilfe darf nicht auf Hartz IV angerechnet werden

Keine Sanktionen

Worum die Bundesagentur für Arbeit bittet: Wer aufgrund der Hochwasserkatastrophe nicht in der Lage ist, Termine wahrzunehmen, möge sich – sofern möglich – bitte abmelden. Sanktionen drohen nicht, zumal auch viele Jobcenter betroffen sind.

Wichtig: Zahlungen laufen ganz normal weiter.

Bildnachweis: Edw / shutterstock.com