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Hartz IV Wahnsinn: 1,60 Euro im Regelsatz für eine Waschmaschine

Frau sitzt verzweifelt über leerem Portemonnaie

Der Referentenentwurf für die Ermittlung der Hartz IV Regelbedarfe verleitet zum Stirnrunzeln. Besonders die niedrig angesetzten Beträge für Haushaltsgeräte erscheinen (vorsichtig formuliert) realitätsfern.

Ermittlung des Regelbedarfs: „Unverschämte Kleinrechnerei“

Das Verfahren zur Ermittlung des Regelsatzes wird seit seiner Einführung immer wieder heftig kritisiert. Betrachtet man die dem Regelsatz zugrundeliegenden Ermittlungsmethoden, wird einem schnell klar, warum Kritiker wie Ulrich Schneider, Chef des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, ihn als „unverschämte Kleinrechnerei“ bezeichnen.

Fadenscheiniges Verfahren zur Ermittlung des Regelbedarfs

Laut Regelbedarfsermittlungsgesetz (RBEG) wird der Regelbedarf zum einen

  • anhand der Preisentwicklung für regelbedarfsrelevante Güter und zum anderen
  • über Einkommens- und Verbrauchsstichproben bestimmt.

Dabei werden die Ausgaben der einkommensschwächsten 15 Prozent der Bevölkerung als Berechnungsgrundlage herangezogen und so niedrigere Verbrauchsmaßstäbe geschaffen. Das Ergebnis: Armutssätze, die kaum zum Leben reichen.

1,60 Euro für Waschmaschine, Trockner und Co.

Die fadenscheinige Ermittlungstaktik des Regelbedarfs mündet auf diese Weise in wahnwitzigen Verbrauchsausgaben, die der Berechnung der Hartz IV Regelsätze dann zugrunde liegen. Neben gerade einmal 4,33 Euro monatlich für Verbrauchsgüter für die Haushaltsführung erscheinen auch die Ausgaben für Haushaltsgeräte viel zu niedrig:

GebrauchsgegenstandRegelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben
Kühlschränke1,67 Euro
Gefriertruhen1,67 Euro
Waschmaschinen1,60 Euro
Trockner1,60 Euro
Geschirrspüler1,60 Euro
Quelle: Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
„Entwurf eines Gesetztes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes“


Dadurch ergibt sich folgendes Beispiel:

Im Regelsatz werden außerhalb der Erstausstattung monatlich Verbrauchsausgaben in Höhe von 1,60 Euro für eine Waschmaschine berücksichtigt. Umgerechnet müsste man bei einem Preis von etwa 180 Euro knapp 9 ½ Jahre auf eine solche Waschmaschine sparen.

Als Grund für die niedrig gehaltenen Beträge der Haushaltsgeräte nennt das Bundesarbeitsministerium deren lange Lebensdauer. So, so…

Armutsspirale: Stromkosten weiterhin zu niedrig angesetzt

Keine Beachtung finden hierbei die immensen Stromkosten für Kühlschränke, Waschmaschinen und Co. Qualitativ niedrigere Geräte sind dabei zwar günstiger in der Anschaffung, kosten allerdings mehr Strom. Die Stromkosten werden jedoch bei der Ermittlung des Regelbedarfs weiterhin niedrig angesetzt. Hartz IV Bedürftige geraten auf diese Weise in eine staatlich geförderte Armutsspirale, aus der es sich nur schwer entfliehen lässt.

Dazu: Trotz gewaltiger Strompreise: Weniger Geld für Strom im Hartz IV Regelsatz

Einziger Ausweg: Hartz IV Darlehen

Im Falle der Waschmaschine handelt es sich um einen sogenannten „unabweisbaren Bedarf“. Hartz IV Bedürftige, deren Waschmaschine defekt ist und die keine 10 Jahre warten können, haben so die Möglichkeit, ein Darlehen vom Jobcenter zu beantragen.

Um ein Hartz IV Darlehen beantragen zu können, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Darlehen ist absolut notwendig (Jobcenter hat einen Ermessensspielraum und kann die Notwendigkeit individuell entscheiden)
  • Das Darlehen ist aufgrund der Situation unumgänglich
  • Es stehen keine eigenen finanziellen Mittel zur Verfügung und der Bedarf kann auf keine andere Weise gedeckt werden.

Achtung: Um das Hartz IV Darlehen abzubezahlen, müssen Betroffene monatlich auf 10 Prozent ihres Regelsatzes verzichten. Inwiefern diese Alternative zur Bezahlung der nötigen Geräte wirklich eine Hilfe darstellt, ist dementsprechend fraglich.

Titelbild: Iakov Filimonov/ shutterstock.com