Obwohl Hartz IV Bezieher durch die Zwangsverrentung mitunter mit lebenslangen Kürzungen ihrer Altersbezüge rechnen müssen, will die Koalition den Jobcentern nun mehr Möglichkeiten einräumen, um Druck auf die Leistungsempfänger auszuüben, die vorzeitig in Rente gehen könnten.
Geplanter Änderungsantrag
Jobcenter sollen in Zukunft dazu bevollmächtigt werden, kurz vor der Rente stehenden Langzeitarbeitslosen die Hartz IV Leistungen zu streichen, sofern sie nicht die nötigen Unterlagen zum vorzeitigen Wechsel in die Rente vorlegen – zumindest sieht das ein geplanter Änderungsantrag für ein derzeit im Bundestag beratendes Gesetz zu Rechtsvereinfachungen bei Hartz IV vor.
Vorzeitige Rente führt zu Abzügen
Schätzungen zufolge werden jährlich tausende Hartz IV Bezieher vom Jobcenter aufgefordert, vorzeitig mit 63 in Rente zu gehen, obwohl die Betroffenen durch die Einwilligung mit der lebenslangen Kürzung ihrer Bezüge rechnen müssen. Wenn die Leistungsempfänger der Aufforderung nicht nachkommen, können auch die Jobcenter die nötigen Anträge stellen. Da die Betroffenen die erforderlichen Unterlagen zur vorzeitigen Verrentung aber oft nicht vorlegen, sind den Jobcentern ab einem gewissen Punkt die Hände gebunden. Aus diesem Grund sollen die Jobcenter künftig Leistungen versagen können – bis die in Rente zu schickende Person ihrer Mitwirkungspflicht nachkommt.