Es klingt lächerlich, doch für ein Ehepaar aus Glückstadt ist dies bittere Realität. Wegen 80 Cent droht ein Zwangsumzug. Da die angemessenen Wohnkosten genau um diesen Betrag überstiegen werden, gab es unangenehme Post vom Jobcenter.
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Aufforderung zur Senkung oder Umzug
Da hat das Jobcenter Steinburg, welches für die Gemeinde Glückstadt zuständig ist, mit sehr spitzem Bleistift gerechnet. Das Ehepaar, welches im Hartz IV Bezug steht, staunte nicht schlecht, als Post vom Jobcenter kam. Wegen 80 Cent werden die Eheleute aufgefordert, Maßnahmen zu treffen, um die Wohnkosten zu senken. Notfalls müsse das Ehepaar umziehen, so die Forderung des Jobcenters.
Heinz-Uwe Zwang erklärte gegenüber der SHZ:“Damals lag die Grenze für zwei Personen bei 361 Euro, unsere Mietkosten betragen 359 Euro.“ Der 62-Jährige lebt seit 2013 mit seiner Ehefrau in Glückstadt. Er war sich sicher, dass es sein letzter Wohnungswechsel werden sollte, doch da hat das Paar die Rechnung ohne das örtliche Jobcenter gemacht. Da die Grenze für die angemessenen Wohnkosten auf 358,20 Euro vom Kreis Steinburg gesenkt wurde, überschreitet die Miete die Grenze um 80 Cent. Dabei werden bei den Angemessenheitsgrenzen die reine Kaltmiete sowie die Betriebskosten (ohne Heizkosten) berücksichtigt.
Umzugskosten stehen nicht im Verhältnis zur Einsparung
Bei der Aufforderung zur Kostensenkung schlug das Jobcenter Steinberg den Hartz IV Leistungsempfängern vor, sich bei Familie und Freunden noch angemessenem Wohnraum zu erkundigen, nötigenfalls sei auch ein Wohnortwechsel in Erwägung zu ziehen. Der ehemalige Unternehmer und seine Frau sind fassungslos. „Die würden mir einen hunderte Euro teuren Umzug zahlen, um monatlich 80 Cent zu sparen. Das ist so unsinnig“, so der 62-jährige Heinz-Uwe Zwang im Interview mit SHZ.
Frist bis Ende Januar
Bis Ende Januar hatte das Jobcenter Steinburg dem Ehepaar die Frist gesetzt, die Kosten zu senken. Bis dahin mussten also die Kosten gesenkt werden oder das Paar musste nachweisen, dass es sich um eine Kostensenkung bemüht hatte. Danach würde das Jobcenter über weitere Hartz IV Leistungen für Wohnraum für einen Zeitraum von sechs Monaten bewilligen. Beides hat das Ehepaar nicht gemacht, erklärt der Hartz IV Leistungsbezieher, der nach eigenen Angaben schon länger Kunde des Jobcenters ist. Er versteht auch nicht, warum die Kaltmiete und die Betriebskosten nur als fixer Betrag als angemessen angesehen werden. Seiner Meinung nach dürfte nur die Kaltmiete als fester Betrag limitiert werden, da alle anderen Kosten variieren.
Stattdessen will er mit einem Widerspruch gegen das Jobcenter vorgehen. Dies geht aber erst, wenn die Frist abgelaufen ist und der Leistungsträger einen entsprechenden Bescheid erlässt, bei dem die Wohnkosten nur gekürzt bewilligt werden. Da die Frist verstrichen ist, wird das Jobcenter die Leistungen für den Wohnraum so kürzen, dass der Differenzbetrag aus dem Hartz IV Regelsatz der Leistungsempfänger aufgebracht werden muss. Entsprechend der Kürzung der Wohnkosten werden auch nur die verminderten Betriebskosten übernommen.
Grenzen müssen eingehalten werden
Auf Nachfrage äußert sich der Pressesprecher des Jobcenters Steinburg, Martin Krämer, und sagt, dass eine Höchstgrenze nun mal eine Grenze sei, die es an bestimmten Stellen zu setzen gilt. Dabei bezieht er sich auf eine vom Kreis Steinburg in Auftrag gegebene Analyse zu den Mietobergrenzen. Seinen Angaben nach handelt es sich um eine sechzig seitiges Papier, in das viele Faktoren zur Bewertung von Wohnraum geflossen sind. Nach den Daten in diesem Exposé sei die Miete der betroffenen Hartz IV Bezieher überschritten. Der Pressesprecher erklärt weiter, dass an Leistungsempfänger grundsätzlich ein Standardschreiben vom Jobcenter verschickt werde, sobald diese Grenzen überschritten seien und das unabhängig davon, ob es sich um mehrere hundert Euro oder wie in diesem Fall, um Cent-Beträge handle.