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Hartz IV Wohnkosten Unterdeckung trotz Corona-Gesetz

Verwirrtes Paar bei Durchsicht der Rechnungen

Um die Folgen der Corona-Pandemie einzudämmen, wurden bisher verschiedene Maßnahmen von der Regierung beschlossen. Unter anderem auch (sehr) kleine Hilfen für Hartz IV Bedürftige. Eine davon ist, dass die Prüfung der angemessenen Wohnkosten ausgesetzt wird und demzufolge die vollen Wohnkosten vom Jobcenter für einen Zeitraum von sechs Monaten übernommen werden. Greifen sollte der § 67 SGB II mit dem Namen „Vereinfachtes Verfahren für den Zugang zu sozialer Sicherung aus Anlass der COVID-19-Pandemie„, der für Bewilligungszeiträume ab 01. März 2020 gilt.

Hierzu heißt es in Absatz 3:

(3) § 22 Absatz 1 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung für die Dauer von sechs Monaten als angemessen gelten. Nach Ablauf des Zeitraums nach Satz 1 ist § 22 Absatz 1 Satz 3 mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Zeitraum nach Satz 1 nicht auf die in § 22 Absatz 1 Satz 3 genannte Frist anzurechnen ist. Satz 1 gilt nicht in den Fällen, in denen im vorangegangenen Bewilligungszeitraum die angemessenen und nicht die tatsächlichen Aufwendungen als Bedarf anerkannt wurden.

Ausgeschlossen von dieser Regelung sind ausdrücklich Hartz IV Bedürftige, die im vorangegangenem Bewilligungszeitraum (vor dem 01.03.2020) nur die angemessenen und nicht die tatsächlichen Wohnkosten vom Jobcenter gezahlt bekommen haben.

Tropfen auf den heißen Stein

Dass diese Corona-Schutzmaßnahme kaum spürbar ist, zeigen auch die Zahlen zu den Wohnkosten aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Lag die durchschnittliche Unterdeckung der Wohnkosten im Februar 2020 noch bei 3,00% oder durchschnittlich monatlich bei 16,21 € je Haushalt, sank dieser Wert im Mai 2020 auf den niedrigsten Wert mit einer Unterdeckung von 2,66% bzw. 14,54 € monatlich.

Ein- und Zwei-Personen Haushalte zahlen am meisten drauf

Besonders hoch sind die prozentualen Zuzahlungen zur eigenen Miete der Hartz IV Bedürftigen bei Ein- und Zwei-Personen-Haushalten. Hier wurden im Februar 2020 bei Euro-Haushalten durchschnittlich 3,43 Prozent nicht vom Jobcenter übernommen (13,92 €) und bei Zwei-Personen Bedarfsgemeinschaften 3,35 Prozent respektive 18,18 Euro. Im Vergleich dazu lag die Unterdeckung im selben Monat in Drei-Personen-Haushalten bei 2,82 Prozent und bei Bedarfsgemeinschaften mit vier Personen bei 2,33 Prozent.

Durch die Einführung des § 67 SGB II sanken die durchschnittlichen eigenen Zuzahlungen zu Miete von 3,00 Prozent im Februar auf 2,66 Prozent im Mai. Bei Ein-Personen Haushalten lag der Wert im Mai bei 2,66 Prozent und bei Zwei-Personen Bedarfsgemeinschaften bei 2,93 Prozent. Seit Juni 2020 erhöht sich wieder die Beteiligung von Hartz IV Bedürftigen an der Miete.

Diagramm zur Unterdeckung der Miete bei Hartz IV Bezug

Unterdeckung muss beim Hartz IV Regelsatz eingespart werden

Prozentual gesehen scheint die Unterdeckung mit etwa drei Prozent relativ gering, in absoluten Zahlen ist dies für Hartz IV Bedürftige jedoch eine mittelschwere Katastrophe. Rechnet man den monatlichen Fehlbetrag auf das Jahr hoch, beträgt dieser mehr als 40 Prozent des monatlichen Regelsatzes.

Fehlbetrag bei Miete in Zahlen für 2020

Die nachfolgenden Zahlen basieren auf der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zur Wohnkostensituation im SGB II.

Durchschnitt1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen6+ Personen
monatlich-15,40 €-13,43 €-17,27 €-17,06 €-16,83 €-16,57 €-17,76 €
jährlich-184,76 €-161,19 €-207,28 €-204,76 €-201,95 €-198,88 €-213,17 €

Sehr deutlich wird, dass besonders Zwei-Personen-Haushalte eine überdurchschnittliche Eigenbeteiligung an der Miete haben, die vom Jobcenter nicht gezahlt wird.

Stromkosten erhöhen Fehlbetrag

Hinzu kommt eine massive Unterdeckung bei den Stromkosten, die ebenfalls aus dem Regelsatz bestritten werden müssen. Hier fehlen Hartz IV Bedürftigen jährlich im Schnitt 110 Euro – siehe auch Stromkosten werden wieder nicht gedeckt

Bei einer Unterdeckung der Miete mit durchschnittlich etwa 160 Euro für die Miete sowie etwa 110 Euro für Strom, muss ein alleinstehender Hartz IV Bedürftiger im Jahr 270 Euro aus dem Regelsatz ansparen – das sind über 60% (zwei Drittel!) des monatlichen Regelsatzes.

Hier muss die Regierung dringend nachbessern und die Grenzen der Angemessenheit bei den Wohnkosten deutlich nach oben schrauben. Ebenso müssen die Stromkosten im Rahmen der Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden.

Bildnachweis: fizkes/ shutterstock.com