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Hartz IV Urteil: Kein Corona-Zuschuss für Atemmasken

Coronavirus-Maske

Im Einzelhandel und in öffentlichen Verkehrsmitteln sind sie mittlerweile Pflicht: Atemmasken helfen die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Dennoch: Hartz IV Empfängern steht laut Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen kein Mehrbedarf für die Anschaffung der Masken zu.

Schutzmasken rechtfertigen keinen Hartz IV Mehrbedarf

Hartz IV Empfänger haben keinen Anspruch auf Mehrbedarf für Atem- und Gesichtsmasken in der Corona-Krise. Dies beschloss das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in einem Urteil vom 30. April 2020 (Az.: L 7 AS 635/20), das heute veröffentlicht wurde. Die Schutzmasken, die dieser Tage in weiten Teilen des öffentlichen Lebens notwendig sind, um eine weitere Ausbreitung des Virus Sars-CoV-2 zu verhindern, müssen demnach vom Hartz IV Regelsatz gezahlt werden.

349 Euro für Atemmasken

Hintergrund des Urteils war die Klage eines Mannes aus Nordrhein-Westfalen. Der Hartz IV Empfänger beantragte beim zuständigen Jobcenter die Übernahme der Kosten für Mund- und Nasenschutzmasken. Das Jobcenter lehnte den Antrag jedoch ab, woraufhin der Mann in einem Beschwerdeverfahren vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen die Auszahlung von 349 Euro für die Anschaffung der Masken im Sinne des Hartz IV Mehrbedarfs verlangte.

LSG lehnt Forderung ab

Das LSG Nordrhein-Westfalen wies die Forderung des Mannes bzgl. der Kostenübernahme ab. Ein Mehrbedarf gemäß § 21 Abs. 6 SGB II bestünde nur, wenn ein unabweisbarer, laufender und nicht nur einmaliger besonderer Bedarf vorläge. Dies sei vor allem dann der Fall, wenn der Mehrbedarf der Höhe nach erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweiche und nicht durch die Zuwendungen Dritter und unter Berücksichtigung von Einsparmöglichkeiten der Leistungsberechtigten gedeckt werden könne. Im Fall des Klägers sei dies nicht der Fall, da gemäß den Verordnungen zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus lediglich das Tragen einer textilen Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich sei. Dabei reiche es, sich im Alltag mit Schals oder Tüchern zu bedecken, deren Finanzierung aus dem Regelbedarf durchaus möglich sei. Eine spezielle Atemmaske werde nicht gefordert, insofern sei ein Mehrbedarf nicht gerechtfertigt.

Titelbild: travelarium.ph/ shutterstock.com