Ab 2014 steigt der Regelsatz um 9 Euro
Zum 01.01.2014 wird der Hartz IV Eck-Regelsatz von 382 auf 391 €. Die neun Euro mehr machen gerademal eine Anhebung um ca. 2,36 Prozent aus. Diese Erhöhung wirkt sich analog auch bei Hartz IV Bezug auf die Leistungen für Partner in Bedarfsgemeinschaften, Kinder sowie Mehrbedarfe aus.
Inhaltsverzeichnis
Warum der Regelsatz erhöht wird
Die Erhöhung basiert auf einer gesetzlichen Regelung die im Jahr 2012 eingeführt wurde. Demnach muss der Regelsatz anhand der Steigerungen der Lohn- und Preisentwicklung angepasst werden. Die Preissteigerungen fließen zu 70 Prozent in die Berechnung mit ein, die Entwicklung bei den Nettolöhnen zu 30 Prozent. Diese Regelung ist jedoch viel Kritik von Experten ausgesetzt, die der Meinung sind, dass es sich um eine ungenaue Berechnungsmethode handelt.
Hartz IV Bezieher zahlen immer mehr drauf
Zum Vergleich: Im Januar 2012 wurde der Regelbedarf von 374 Euro auf 382 Euro angehoben, eine Steigerung von 2,14 Prozent. Im Jahresverlauf 2012 sind jedoch die Kosten für Lebensmittel im Schnitt um 5,70 Prozent gestiegen. Die Strompreise um 11,90 Prozent. Die minimale Erhöhung des Regelsatzes fängt die Preissteigerungen nicht auf, so dass Hartz IV Bezieher quasi immer mehr aus ihrer Regelleistung draufzahlen müssen.
Am besten lässt sich der Verlauf des realen Regelsatzes sowie eine Proberechnung anhand der Verbraucherpreise im folgenden Diagramm darstellen. Auf diesem wird deutlich, dass trotz Erhöhungen die durchschnittlichen Verbraucherpreise immer höher lagen mit dem Ergebnis, dass Hartz IV Empfängern immer weniger von der tatsächlichen Regelleistung übrig bleibt.
Deutlich wird, dass die Anhebung des Regelsatzes zum 01.01.2014 – wie auch die bisherigen – zu niedrig ist.
Die neuen Regelbedarfe 2014 im Überblick
Bedarf | bis 31.12.2013 | ab 01.01.2014 | mehr |
---|---|---|---|
Regelbedarf für Volljährige/ Alleinerziehende | 382 € | 391 € | 9€ |
RL volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft | 345 € | 353 € | 8€ |
RL unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern / Strafregelleistung für ohne Zustimmung ausgezogene U 25’er | 306 € | 313 € | 7€ |
Kinder 0 bis 5 Jahren | 224 € | 226 € | 2€ |
RL für Kinder von 6 bis 13 Jahren | 255 € | 260 € | 5€ |
Kinder 14 bis 17 Jahre | 289 € | 295 € | 6€ |
Die neuen Mehrbedarfe ab 2014
Schwangere ab 13. Schwangerschaftswoche
17 Prozent der maßgeblichen Regelleistung
Wer | Betrag |
Alleinstehende | 66,47 € |
vollj. Angehörige Bedarfsgemeinschaft | 59,84 € |
sonstige erwerbsfähige Angehörige der BG | 53,21 € |
Alleinerziehende
Alter der Kinder | Mehrbedarf in % | an Eck-Regelsatz |
1 Kind bis 7 Jahre | 36 | 140,76 € |
1 Kind über 7 Jahre | 12 | 46,92 € |
2 Kinder unter 16 Jahren | 36 | 140,76 € |
2 Kinder über 16 Jahren | 24 | 93,84 € |
1 Kind über 16 und 1 Kind über 16 Jahren | 24 | 93,84 € |
3 Kinder | 36 | 140,76 € |
4 Kinder | 48 | 187,68 € |
5 Kinder und mehr | 60 | 234,60 € |
Mehrbedarf bei Behinderung
35 Prozent der maßgeblichen Regelleistung
Wer | Betrag |
Alleinstehende | 136,85 € |
vollj. Angehörige Bedarfsgemeinschaft | 123,20 € |
sonstige erwerbsfähige Angehörige der BG | 109,55 € |
Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen „G“ im Schwerbehindertenausweis bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) 17 Prozent des maßgeblichen Regelsatzes
Wer | Betrag |
Alleinstehende | 66,47 € |
vollj. Angehörige Bedarfsgemeinschaft | 60,01 € |
sonstige erwerbsfähige Angehörige der BG | 53,21 € |
Behinderte Sozialhilfe-Bezieher in stationärer Unterbringung (Heim) erhalten ein sog. Taschengeld bzw. Barbetrag in Höhe von 27 Prozent der maßgeblichen Regelleistung. Bei 391 Euro somit 105,57 Euro.
Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung
Je nach Krankheitsverlauf ist eine andere Ernährung erforderlich. Hier gewährt das SGB II zusätzliche Mehrbedarfe für Ernährung, die zwischen 10 Prozent (z.B. bei Krebserkrankung) und 20 Prozent (z.B. Zöliakie/ Sprue) gezahlt werden. Ausgehende von 391 Euro Eck-Regelsatz wären das zwischen 39,10 Euro und 78,20 Euro monatlich.
Mehrbedarf für dezentrale Warmwasseraufbereitung
Wird Warmwasser nicht zentral erzeugt und über die Nebenkosten abgerechnet, sondern dezentral über den eigenen Stromzähler (Boiler, Durchlauferhitzer), erhalten Leistungsbezieher einen gesonderten Mehrbedarf für Warmwasserausfbereitung
Regelbedarf | Wer? | Prozentsatz | Pauschale |
391 € | Volljährige/ Alleinstehende | 2,30% | 8,99 € |
353 € | volljährige Partner der Bedarfsgemeinschaft | 2,30% | 8,12 € |
313 € | Volljährige unter 25 Jahren | 2,30% | 7,20 € |
295 € | Kinder 15 – 18 Jahre | 1,40% | 4,13 € |
260 € | Kinder 7 – 14 Jahre | 1,20% | 3,12 € |
226 € | Kinder 0 – 6 Jahre | 0,80% | 1,81 € |