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Hartz IV und Sozialhilfe ab 01.01.2014

Diagramm Regelsatz 2014

Ab 2014 steigt der Regelsatz um 9 Euro

Zum 01.01.2014 wird der Hartz IV Eck-Regelsatz von 382 auf 391 €. Die neun Euro mehr machen gerademal eine Anhebung um ca. 2,36 Prozent aus. Diese Erhöhung wirkt sich analog auch bei Hartz IV Bezug auf die Leistungen für Partner in Bedarfsgemeinschaften, Kinder sowie Mehrbedarfe aus.

Warum der Regelsatz erhöht wird

Die Erhöhung basiert auf einer gesetzlichen Regelung die im Jahr 2012 eingeführt wurde. Demnach muss der Regelsatz anhand der Steigerungen der Lohn- und Preisentwicklung angepasst werden. Die Preissteigerungen fließen zu 70 Prozent in die Berechnung mit ein, die Entwicklung bei den Nettolöhnen zu 30 Prozent. Diese Regelung ist jedoch viel Kritik von Experten ausgesetzt, die der Meinung sind, dass es sich um eine ungenaue Berechnungsmethode handelt.

Hartz IV Bezieher zahlen immer mehr drauf

Statistik LebensmittelpreiseZum Vergleich: Im Januar 2012 wurde der Regelbedarf von 374 Euro auf 382 Euro angehoben, eine Steigerung von 2,14 Prozent. Im Jahresverlauf 2012 sind jedoch die Kosten für Lebensmittel im Schnitt um 5,70 Prozent gestiegen. Die Strompreise um 11,90 Prozent. Die minimale Erhöhung des Regelsatzes fängt die Preissteigerungen nicht auf, so dass Hartz IV Bezieher quasi immer mehr aus ihrer Regelleistung draufzahlen müssen.

Am besten lässt sich der Verlauf des realen Regelsatzes sowie eine Proberechnung anhand der Verbraucherpreise im folgenden Diagramm darstellen. Auf diesem wird deutlich, dass trotz Erhöhungen die durchschnittlichen Verbraucherpreise immer höher lagen mit dem Ergebnis, dass Hartz IV Empfängern immer weniger von der tatsächlichen Regelleistung übrig bleibt.

Hartz Regelsatz 2014 Verlauf Diagramm

Verlauf des Regelsatzes im Vergleich zur Anhebung anhand der Verbraucherpreise bis Januar 2014

Deutlich wird, dass die Anhebung des Regelsatzes zum 01.01.2014 – wie auch die bisherigen – zu niedrig ist.

Die neuen Regelbedarfe 2014 im Überblick

Bedarf bis 31.12.2013 ab 01.01.2014 mehr
Regelbedarf für Volljährige/ Alleinerziehende 382 € 391 € 9€
RL volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft 345 € 353 € 8€
RL unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern / Strafregelleistung für ohne Zustimmung ausgezogene U 25’er 306 € 313 € 7€
Kinder 0 bis 5 Jahren 224 € 226 € 2€
RL für Kinder von 6 bis 13 Jahren 255 € 260 € 5€
Kinder 14 bis 17 Jahre 289 € 295 € 6€

Die neuen Mehrbedarfe ab 2014

Schwangere ab 13. Schwangerschaftswoche

17 Prozent der maßgeblichen Regelleistung

Wer Betrag
Alleinstehende 66,47 €
vollj. Angehörige Bedarfsgemeinschaft 59,84 €
sonstige erwerbsfähige Angehörige der BG 53,21 €

Alleinerziehende

Alter der Kinder Mehrbedarf in % an Eck-Regelsatz
1 Kind bis 7 Jahre 36 140,76 €
1 Kind über 7 Jahre 12 46,92 €
2 Kinder unter 16 Jahren 36 140,76 €
2 Kinder über 16 Jahren 24 93,84 €
1 Kind über 16 und 1 Kind über 16 Jahren 24 93,84 €
3 Kinder 36 140,76 €
4 Kinder 48 187,68 €
5 Kinder und mehr 60 234,60 €

Mehrbedarf bei Behinderung

35 Prozent der maßgeblichen Regelleistung

Wer Betrag
Alleinstehende 136,85 €
vollj. Angehörige Bedarfsgemeinschaft 123,20 €
sonstige erwerbsfähige Angehörige der BG 109,55 €

Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen „G“ im Schwerbehindertenausweis bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) 17 Prozent des maßgeblichen Regelsatzes

Wer Betrag
Alleinstehende 66,47 €
vollj. Angehörige Bedarfsgemeinschaft 60,01 €
sonstige erwerbsfähige Angehörige der BG 53,21 €

Behinderte Sozialhilfe-Bezieher in stationärer Unterbringung (Heim) erhalten ein sog. Taschengeld bzw. Barbetrag in Höhe von 27 Prozent der maßgeblichen Regelleistung. Bei 391 Euro somit 105,57 Euro.

Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung

Je nach Krankheitsverlauf ist eine andere Ernährung erforderlich. Hier gewährt das SGB II zusätzliche Mehrbedarfe für Ernährung, die zwischen 10 Prozent (z.B. bei Krebserkrankung) und 20 Prozent (z.B. Zöliakie/ Sprue) gezahlt werden. Ausgehende von 391 Euro Eck-Regelsatz wären das zwischen 39,10 Euro und 78,20 Euro monatlich.

Mehrbedarf für dezentrale Warmwasseraufbereitung

Wird Warmwasser nicht zentral erzeugt und über die Nebenkosten abgerechnet, sondern dezentral über den eigenen Stromzähler (Boiler, Durchlauferhitzer), erhalten Leistungsbezieher einen gesonderten Mehrbedarf für Warmwasserausfbereitung

Regelbedarf Wer? Prozentsatz Pauschale
391 € Volljährige/ Alleinstehende 2,30% 8,99 €
353 € volljährige Partner der Bedarfsgemeinschaft 2,30% 8,12 €
313 € Volljährige unter 25 Jahren 2,30% 7,20 €
295 € Kinder 15 – 18 Jahre 1,40% 4,13 €
260 € Kinder 7 – 14 Jahre 1,20% 3,12 €
226 € Kinder 0 – 6 Jahre 0,80% 1,81 €