Zum Inhalt springen

Hartz IV Skandal: Politik will mit Trick hohe Sanktion beibehalten

Verzweifelte Frau

Erst Anfang November entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Kürzungen der Hartz IV Leistungen von über 30 Prozent nicht mit der Menschenwürde vereinbar wären. Das Arbeitsministerium scheint nun jedoch einen Weg gefunden zu haben, das Urteil des Gerichts zu umgehen.

Verfassungsgericht hält hohe Sanktionen für Unrecht

Am 05. November 2019 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Sanktionen von über 30 Prozent der Leistungen nicht verfassungsmäßig wären. Leistungskürzungen von 60 Prozent seien „nicht zumutbar“ und würden eine finanzielle Belastung von „außerordentlicher Härte“ für die Betroffenen darstellen. Zum Prinzip des „Fördern und Fordern“ gehörten Mittel der Abstrafung zwar dazu, allerdings sollten diese verhältnismäßig sein. Kürzungen von mehr als 30 Prozent des Existenzminimums seien unverhältnismäßig und mit der Verfassung nicht vereinbar.

Arbeitsministerium will mit Trick an hohen Sanktionen festhalten

Wie die Süddeutsche Zeitung nun berichtet, hält das Arbeitsministerium herzlich wenig von dem Richterspruch. Aktuell soll in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit eine Weisung ausgearbeitet werden, nach der höhere Sanktionen weiterhin möglich sind. Das Karlsruher Urteil soll dementsprechend mittels eines Tricks umgangen werden: Laut Weisungsentwurf sollen künftig verschiedene Sanktionen einfach zusammengezählt werden können. Auf diese Art dürfte die 30-Prozent-Marke der Leistungskürzungen weiter überschritten werden.

Addieren von Sanktionen möglich

Im Weisungsentwurf des Arbeitsministeriums heißt es unter Randziffer 31.34: „Bei kumulativer Verletzung von Pflichten nach Paragraf 31 und 32 laufen die Minderungen parallel ab, das heißt, die Minderungsbeiträge werden in Überschneidungsmonaten addiert.“ Somit könnten die 30 Prozent Leistungskürzungen auf Grund eines abgelehnten Jobangebotes mit den 10 Prozent Sanktionen für Meldeversäumnisse zusammengerechnet werden. Bei einer Dauer von 3 Monaten pro Sanktion ist es durchaus möglich, dass die Summe der Leistungskürzungen bei neuen Verstößen innerhalb diesen Zeitraums weiter ansteigt.

Scharfe Kritik von Aktivisten

Nach Verkündung des Urteils des Verfassungsgerichts zeigt sich Harald Thomé, Gründer des Erwerbslosenverein Tacheles, im Interview mit Hartziv.org noch zuversichtlich. Die aktuelle Entwicklung der Sanktionspolitik allerdings sei alarmierend und könne so nicht akzeptiert werden: „Wir verurteilen diesen Versuch der Ausweitung von Sanktionen aufs Schärfste“, so Thomé. Das Arbeitsministerium beruft sich darauf, dass der Weisungsentwurf noch nicht final sei und weiterer Prüfung bedarf. Die Weisung solle die Anwendung des Karlsruher Urteils reglementieren, bis ein konkreter Gesetzesentwurf vorliegt.

Update: Ein Sprecher des Arbeitsministeriums dementiert das Vorhaben, Sanktionen künftig addieren zu lassen: „Der Arbeitsminister schließt aus, dass künftig innerhalb eines Monats mehr als 30 Prozent sanktioniert werden darf“. Es solle zudem verhindert werden, dass es in der öffentlichen Diskussion zu Missverständnissen kommt.

Titelbild: Sam Wordley/ shutterstock.com