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Hartz IV Skandal: Jobcenter möchte sich am Pflegegeld bedienen

Bayern zahlt künftig allen Pflegebedürftigen, die mindestens Pflegegrad Zwei haben und in Bayern leben, 1.000 Euro Pflegegeld pro Jahr. Mit diesem Geld soll eine bestmögliche Unterstützung Pflegebedürftiger erzielt werden. Doch die Bundesagentur für Arbeit möchte den Pflegebedürftigen, die es am Nötigsten hätten, einen Strich durch die Rechnung machen!  

Bundesagentur für Arbeit möchte Landespflegegeld auf Sozialleistungen anrechnen

Die Bundesagentur für Arbeit hat Anfang des Monats zu Bedenken gegeben, dass die 1.000 Euro Pflegegeld pro Jahr nicht zweckgebunden ausgezahlt werden. Daher könne der Betrag auch für jegliche anderen Zahlungsverpflichtungen und zur Sicherung der Existenz verwendet werden. Aus diesem Grund möchten die Jobcenter das Pflegegeld vollständig auf Hartz IV anrechnen!

Damit umgeht die Bundesagentur für Arbeit ganz klar das Ziel des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder. Der möchte nämlich, dass das Pflegegeld bei allen ankommt – auch bei Menschen, die Sozialleistungen beziehen: „Wir wollen, dass das Pflegegeld auch die Schwächsten erreicht. Es soll an alle ausgezahlt werden.“

Schon beim bayerischen Familiengeld gab und gibt es große Diskrepanzen bezüglich der Anrechnung auf Hartz IV Leistungen (wir berichteten mehrfach darüber). Ob es beim Landespflegegeld zu einem ähnlichen Rechtsstreit kommt, bleibt abzuwarten.

Bundesregierung lässt Wunsch der Jobcenter zerplatzen

Das letzte Wort hat jedoch immer noch die Bundesregierung und die hat mittlerweile zum Glück entschieden, dass eine Anrechnung auf Hartz IV Leistungen nicht vorgesehen ist. Denn das bayerische Pflegegeld ist eine wichtige Sozialleistung, mit der pflegebedürftige Personen unterstützt werden sollen. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Anrechnung auf Hartz IV sehen „eine Ausnahme von der Anrechnung vor, denn das Landespflegegeld soll den Mehraufwand, den die Leistungsberechtigten aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen haben, teilweise auffangen“, so das Bundesministerium.

Anzurechnen sei das Landespflegegeld jedoch auf einen bestimmten Teil der Sozialhilfe, nämlich auf die bedarfsorientierte Sozialleistung „Hilfe zur Pflege“ (§§ 61 ff. SGB XII). Diese Sozialleistung verfolgt den selben Zweck wie das bayerische Landespflegegeld, sodass eine Anrechnung in diesem Fall verständlich ist.

Der Wunsch der Bundesagentur für Arbeit hingegen, das Pflegegeld auf Hartz IV Leistungen anzurechnen, ist alles andere als verständlich und bestätigt wieder einmal, wie skrupellos das Jobcenter ist! Wir sind mehr als froh, dass das Bundesministerium auf der Seite der Pflegebedürftigen ist und eine Anrechnung auf Hartz IV Leistungen abgelehnt hat.  

Titelbild: Pexels.com via Rawpixel.com