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Hartz IV Sanktionen gnadenlos – auch gegen Familien mit Kindern

Jobcenter machen bei Hartz IV Sanktionen nicht einmal vor Familien mit Kindern halt, denn die Strafkürzungen des Existenzminums nehmen zu. Teilweise wurden Familien mit Kindern die Hartz IV Leistungen komplett gestrichen, was eine Totalsanktion ohne jegliche finanzielle Mittel bedeutet.

Jährlich werden zehntausende Hartz IV Leistungsempfänger mit Leistungskürzungen, den sog. Sanktionen belegt. Die Gründe sind verschiedener Natur, jedoch sind unangefochten an der Spitze Meldeversäumnisse. Hier sollen die Hartz IV Sanktionen offenbar disziplinarischen und maßregelnden Charakter haben und so die Betroffenen zwingen, Im Sinne des Jobcenters zu handeln. Nach aktuellen Statistiken gab es alleineim vergangenen Jahr monatlich durchschnittlich etwa 132.000 Arbeitslosengeld II Empfänger, die mit Sanktionen belegt wurden und denen dabei durchschnittlich 108 Euro monatlich gekürzt wurden – davon mit 42.700 Hilfebedürftigen fast ein Drittel mit Kindern im Haushalt.

Auch Totalsanktionen in Haushalten mit Kindern sind keine Seltenheit. So wurden im vergangenen Jahr monatlich 2.600 Leistungsempfängern mit KIndern die Leistungen vollständig entzogen, darunter 220 Alleinerziehende, wie „neues deutschland“ unter Berufung auf eine Sonderauswertung von Daten der Bundesagentur für Arbeit für das Kooperationsprojekt „O-Ton Arbeitsmarkt“ berichtet. Bei einer Totalsanktion werden sodann auch keine Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen.  Hier muss allerdings das Jobcenter an die übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft höhere Leistungen für die KdU erbringen, da ansonsten eine rechtswidrige Sippenhaftung entstehen würde, wie der Sozialwissenschaftler Stefan Sell gegenüber „neues deutschland“ erklärt und gleichzeitig darauf hinweist, dass Jobcenter bei einer 30-prozentigen Leistungskürzung Lebensmittelgutscheine ausgeben müssen, wenn sich Minderjährige im Haushalt der sanktionierten Betroffenen befinden. Sell ist Direktor des Instituts für Sozialpolitik und Arbeitsmarktforschung der Hochschule Koblenz, welches an „O-Ton Arbeitsmarkt“ mitarbeitet.

Kürzung des Existenzminimums

Der Sozialwissenschaftler stellt die Sanktionspraxis der Jobcenter generell in Frage. Er fordert, dass das Bundesverfassungsgericht nun endlich abschließend klären müsse, ob Hartz IV Sanktionen zulässig oder eben nicht seien, da es nicht sein kann, dass es einerseits ein Grundrecht auf die Gewährung eines Existenzmimums gebe dieses jedoch auch gleichzeitig gekürzt oder gar vollständig entzogen werden kann.

Folgen von Sanktionen

Die Folgen von Sanktionen wurden vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung untersucht. So fanden die Forscher heraus, dass sanktionierte Hartz IV Berechtigte durch den Druck der Sanktionen zwar schneller einen Job finden, jedoch einen schlecht bezahlten. Gleichzeitig fällt auf, dass gerade bei jungen Leistungsberechtigten, denen die Leistungen gekürzt wurden, vom legalen Arbeitsmarkt wegdriften.