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Hartz IV Sanktion weil Gehbehinderter keine Treppe mehr steigen konnte

Hartz-IV-SchikaneWie absurd Jobcenter mit ihren Kunden umgehen, zeigt ein Fall des Amtes Berlin-Köpenick aus November des vergangenen Jahres, über den die „Berliner Zeitung (BZ)“ berichtet. Das Jobcenter schickte einen 59-Jährigen, gehbehinderten Mann los, um in einem 18-stöckigen Haus für den „Kulturring  in Berlin e.V.“ Kunst im Treppenhaus abzufotografieren.

Unter großen Schmerzen schaffte es Alexander B., der gelernter Koch und Flugzeugmechaniker ist, sich zwei Tage lang der vom Jobcenter verordneten Aufgabe zu stellen. Am dritten musste er aus gesundheitlichen Gründen aufgeben und erschien nicht mehr bei der Arbeit. „Ich habe es trotzdem probiert, aber nach dem Treppensteigen ging es mir körperlich sehr schlecht. Ich hatte noch vier Stunden nach Feierabend Schmerzen“, erklärte er gegenüber der „BZ“. Bei der Gehbehinderung hätte es dem Jobcenter klar sein müssen, dass der Betroffene diesen Job nicht ausüben könne, daher stellt sich hier auch die Frage, ob die Behörde nicht rechtswidrig gehandelt habe.

Dass der Hartz IV Empfänger aus gesundheitlichen Gründen aufgeben musste, hatte Konsequenzen. Promt kürzte das Jobcenter die Leistungen um 30 Prozent, worauf sich Alexander B. an einen Berliner Anwalt für Sozialrecht wandte. Dieser erklärte entsetzt gegenüber der „BZ“ :“Die Sanktionen kamen sehr schnell. Man hätte sorgfältiger prüfen müssen“. Der Fall landete vor dem Sozialgericht und wurde, wie so oft, zu Gunsten des Hartz IV Empfängers entschieden.

Damit war es für den Arbeitslosen noch nicht ausgestanden. Wie er berichtet, wurde das Jobcenter bereits am 11. April auf Rückzahlung verurteilt, trotzdem musste Alexander B. noch drei weitere Wochen auf die ausstehenden 234 Euro warten. Ende des Monats hatte er dann weder Geld noch etwas im Kühlschrank. Um sich über das Wochenende mit Lebensmitteln zu versorgen, wandte er sich erneut an das Jobcenter und erklärte seine Mittellosigkeit. Daraufhin wurden ihm von einer Sachbearbeiterin zwei Sodexo-Gutscheine (Lebensmittelgutscheine) von jeweils 30 Euro übergeben. Wo er diese einlösen könne, wurde ihm dabei nicht gesagt.

Wo man die Sodexo-Scheine nicht einlösen kann, musste Alexander B. anschließend selbst feststellen, als er einen mit Lebensmitteln gefüllten Einkaufswagen im Netto-Markt stehen lassen musste, nachdem die Gutscheine an der Kasse verweigert wurden. „Das war ganz schön entwürdigend“, so der Hartz IV Empfänger.

Auf Nachfrage der Zeitung bedauert der Sprecher des Jobcenters, Uwe Mählmann, die peinliche Situation mit den Gutscheinen und erklärte, dass man sich bei Herrn B. entschuldigen werde.