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Hartz IV reicht nicht für Strom

Die monatlichen Hartz IV Leistungen, die Hilfebedürftige erhalten, reichen nicht aus, um die Stromkosten zu decken. Selbst die Erhöhung zum 01.01.2017 um 5 Euro für einen Single-Haushalt sind nicht ausreichen, angesichts einer Unterdeckung von durchschnittlich fast 25 Prozent.Hartz IV soll soll die nötigsten Lebenshaltungskosten decken und wird gemeinsam mit den Kosten der Unterkunft und Heizung ausgezahlt. Während aber die Kosten der Wohnung und das Beheizen vom Jobcenter extra bezahlt werden, müssen Bedürftige die Kosten für den Strom aus dem Hartz IV Regelsatz erbringen, der für täglichen Lebenshaltungskosten gedacht ist. Aktuell beträgt dieser für einen Single-Haushalt 404 Euro und wird zum Jahreswechsel um weitere fünf Euro auf 409 Euro angehoben.

Aktuell ist der Gesetzgeber der Auffassung, dass in den 404 Euro ein Anteil von 33,77 Euro monatlich für die Kosten des Stroms sowie Wohninstandhaltung ausreichend sind. Allerdings ist das nur ein theoretischer und heruntergerechneter Wert, da die Kosten für den Strom durchschnittlich fast 25 Prozent höher sind, so dass Bedürftige an anderen Posten – beispielsweise Lebensmittel – sparen müssen, um die Stromkosten decken zu können.

Das Verbraucherportal „Verivox“ hat eigene Berechnungen angestellt und herausgefunden, dass die Stromkosten sich im Bundesdurchschnitt für einen Single mit einem Verbrauch von 1.500 kWh auf 472 Euro jährlich summieren, was eine monatliche Belastung von 39,33 Euro ausmacht. Bei den Grundversorgern, die in aller Regel nicht die günstigsten Stromlieferanten sind, beläuft sich die Stromrechnung sogar auf 515 Euro im Jahr, was monatlich 42,91 Euro ergibt und fast 110 Euro über dem Anteil im Hartz IV Regelsatz für Strom und Wohnenergie. Auch die Erhöhung der Regelleistungen zum kommenden Jahr wird die Unterdeckung nur minimal verringern.

Ausgehend von den Grundversorgern wird auch sehr deutlich, dass es auf das Bundesland ankommt, in dem man lebt. Während in Bremen mit 15 Prozent die geringste Differenz zwischen Anteil im Hartz IV Regelsatz und tatsächlichen Kosten für Strom zu finden ist, müssen Bürger in Mecklenburg-Vorpommern mit einem Unterschied von 31 Prozent und in Thüringen mit 34 Prozent am tiefsten in die Tasche greifen.

Höhere Kosten durch dezentrale Warmwasseraufbereitung

Wer sein Warmwasser mit einem Durchlauferhitzer oder Boiler erwärmt, hat höhere Stromkosten, die für zusätzlich etwa 750 kWh jährlich anfallen. Zwar erhalten Hartz IV Leistungsempfänger einen Mehrbedarf für Warmwasser, dieser beläuft sich jedoch auf lediglich 2,3 Prozent des maßgeblichen Regelsatzes und damit bei einem Single auf aktuell 9,29 Euro im Monat. Die tatsächlichen Mehrkosten nur für die Warmwasseraufbereitung belaufen sich jedoch auf fast 20 Euro monatlich.

Dauerhaftes Defizit bei Hartz IV

Wie schwer es die ärmsten Stromverbraucher in der Bundesrepublik haben, zeigt folgende Rechnung. Während die Hartz IV Leistungen seit der Einführung im Jahre 2005 bis einschließlich der Erhöhung zum 01.01.2007 um 19 Prozent gestiegen sind, haben sich die Strompreise im gleichen Zeitraum um durchschnittlich 46 Prozent – bei den Grundversorgern sogar teilweise 62 Prozent – erhöht.

Wechsel des Stromanbieters könnte sich lohnen

Grundsätzlich haben alle Bürger die Möglichkeit, ihren Stromversorger selbst zu wählen und sich so den günstigsten auszusuchen. Problematisch dabei ist, dass manche Stromanbieter aber die Bonität der Kunden unter die Lupe nehmen und es auch vielfach zu Absagen der günstigeren Anbieter kommt, so dass schlussendlich viele Menschen im Hartz IV Bezug aufgrund ihrer Armut beim teuersten Stromanbieter verbleiben müssen.

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Leider sind auch Stromsperren keine Seltenheit, wenn Kunden ihre Stromrechnung nicht zahlen.