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Hartz IV: Langzeitarbeitslosigkeit verschärft sich zusehends

Mit der Corona-Pandemie hat sich gleich ein ganzes Bündel neuer Probleme für die Jobcenter ergeben. Die alten Herausforderungen sind dadurch allerdings nicht verschwunden, sondern wurden lediglich übertüncht. Sie rücken jetzt wieder vermehrt in den Vordergrund und spiegeln sich auch in den aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit und der jeweiligen Regionaldirektionen wider. Eines davon: Immer mehr Hartz IV Bedürftige sind langzeitarbeitslos.

Gute Arbeitsmarktzahlen und alte Probleme

Es ist ein zweischneidiges Schwert: Auf der einen Seite gehen die Arbeitslosenzahlen langsam zurück, so auch im Bereich der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit. Der Höchststand im Rahmen der Pandemie lag bei 316.791 Arbeitssuchenden im Januar 2021. Auf der anderen Seite steigt die Zahl derer, die schon über Jahre hinweg auf Hartz IV angewiesen sind und damit als langzeitarbeitslos gelten.

Zahl der Arbeitslosen nimmt spürbar ab

75.162 Langzeitarbeitslose in Bayern

Wie gravierend das Problem der Langzeitarbeitslosigkeit ist, unterstreichen einmal mehr die Zahlen: 75.162 Personen waren es im Juni 2021. Im Vergleich zu 2020 entspricht das einem Plus von 24.389 und in Relation zu 2019 einer Steigerung um 31.802. Diese Zahlen sind dank Corona kurzfristig „untergegangen“.

Zahl der Langzeitarbeitslosen steigt rapide

Qualifizierung und Weiterbildung

Um Hartz IV Bedürftige, die langzeitarbeitslos sind, wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren, setzen die Jobcenter auf Weiterbildung und Qualifizierung. Denn gesucht werden vor allem Fachkräfte. Ralf Holtzwart, Chef der Regionaldirektion, kennt die Schwierigkeiten:

„Fast die Hälfte der Arbeitslosen hat keine abgeschlossene Berufsausbildung, bei den Langzeitarbeitslosen ist der Anteil noch etwas höher.“

Immer mehr Hartz IV Bedürftige haben keine Berufsausbildung

Teilhabechancengesetz

Insbesondere bei der Langzeitarbeitslosigkeit setzen die Behörden darüber hinaus auf das Teilhabechancengesetz als weiteres Instrument. Hier möchte man in Bayern – und wohl auch in allen anderen Bundesländern – an die bisherigen Erfolge anknüpfen.

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Lohnkostenzuschuss

Dabei hoffen die Jobcenter vor allem auf einen Baustein des Gesetzes: die Lohnkostenzuschüsse – eine von zwei neuen Förderungen, die in § 16i SGB II verankert ist. In Absatz 1 heißt es dort:

„Zur Förderung von Teilhabe am Arbeitsmarkt können Arbeitgeber für die Beschäftigung von zugewiesenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn sie mit einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis begründen.“

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