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Hartz IV: Landes-Datenschutzbeauftragte maßregelt Jobcenter

Es ist allgemein bekannt, dass das Jobcenter es mit dem Datenschutz nicht ganz so genau zunehmen scheint. In der Vergangenheit kamen immer wieder neue Skandale diesbezüglich ans Licht. Im aktuellsten Fall hat sich nun die Landes-Datenschutzbeauftragte eingeschaltet, um eine Verwarnung gegenüber dem sündigen Jobcenter des Kreises Schleswig Flensburg auszusprechen.

Datenschutzbeauftrage rügt Jobcenter

Die Hartz IV Empfängerin Natascha Kahlund ist vom Jobcenter enttäuscht. Ein Sachbearbeiter habe ihren Lebenslauf ohne ihre Einwilligung an potenzielle Arbeitgeber weitergeleitet. Jedoch war dieser weder vollständig, noch aktuell. Ihrer Wut hat die 29-Jährige Frau nun in der Öffentlichkeit Luft gemacht, indem Sie ihren Fall der Landes-Datenschutzbeauftragten meldete. Diese drückte dem Jobcenter widerum prompt eine Verwarnung im Sinne des Artikels 58 Absatz 2 (b) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf.

Seitens des Jobcenters heißt es dazu, es sei „leider zu einem bedauerlichen Missverständnis unter den beteiligten Sachbearbeitern gekommen“, und weiter: „Aus diesem Grund wurden die Daten der Kundin irrtümlich ohne Einwilligungserklärung an einen potenziellen Arbeitgeber übermittelt. Dies wurde auch gegenüber dem Landesbeauftragten für Datenschutz eingeräumt.“

Telefongespräche können mitgehört werden

Gegenüber der „Schleswiger Nachrichten“ berichtet die betroffene Hartz IV Empfängerin von weiteren Datenschutzverstößen des Jobcenters. An einem heißen Sommertag wartete sie auf dem Jobcenter Flur auf einen Termin. Da die Mitarbeiter der umliegenden Büros ihre Türen weit geöffnet hatten, sei es nicht zu vermeiden gewesen die Telefongespräche der Jobcenter Mitarbeiter mit ihren Klienten mitzuhören. Außerdem hätten die Sachbearbeiter im Anschluss der Telefonate mit den Kollegen im Nachbarbüro über einzelne Fälle lautstark diskutiert.

Auf Nachfrage der SHZ antwortete das Jobcenter, dass der Schutz der Sozialdaten einen hohen Stellenwert beim Jobcenter genieße und die Beschwerden von Natascha Kahlund zum Anlass genommen werden würden, „um die internen Prozesse zu prüfen“.

„Mensch zweiter Klasse“

Mittlerweile arbeitet die Betroffene bei einem neuen Textil-Discounter. Als Geringverdienerin ist sie jedoch weiterhin auf aufstockende Leistungen vom Jobcenter angewiesen. Trotzdem freut sich die Frau über die neue Stelle und erwartete eine ebenso positive Reaktion von ihrem zuständigen Sachbearbeiter. Auf ihre Nachricht hin, kam jedoch nur als Antwort

„Dann suchen Sie sich mal schön einen weiteren Job!“.

Natascha Kahlund fühlt sich missverstanden, „als Mensch zweiter Klasse“ und erklärt zudem: „Man wird das Gefühl nicht los, dass die Person gegenüber dich für eine faule Sau hält“. Trotz alledem scheint es mal wieder nur bei einer Verwarnung für das Jobcenter zu bleiben.

Titelbild: Mwabonje / pexels