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Hartz IV: Kranke Frau erhält monatlich keine 5 Euro vom Jobcenter

Verzweifelte Frau

Eine schwerkranke Frau soll vom Jobcenter monatlich nicht einmal 5 Euro erhalten. Die psychisch und körperlich erkrankte Starnbergerin ist auf die Hilfe des Bayerischen Roten Kreuzes angewiesen, um ihr Leben menschenwürdig führen zu können. Die Geschichte um ihren Kampf mit dem Jobcenter schockiert.

Schwer körperlich und seelisch krank

Wie Merkur.de berichtet, ist die 53-Jährige Hildegard Z. aus dem bayerischen Starnberg Analphabetin und sowohl körperlich als auch seelisch schwer erkrankt. Ohne ihren gesetzlichen Betreuer des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) Christian Kellner, wäre sie nur schwer in der Lage, ihr Leben eigenständig zu führen. Aus Angst, sie würde verhungern oder sich gar etwas antun, ließ Kellner sie kürzlich sogar in eine Psychiatrie einweisen.

4,24 Euro monatlich vom Jobcenter

Seit Mai soll die 53-Jährige vom Jobcenter nur noch 4,24 Euro, anstelle der bisherigen 100 Euro erhalten. Für Kellner ist dies dramatisch:

„Das ist eine psychische Krise, die die Behörden verursacht haben. Sie wissen um die Notlage, unternehmen aber nichts.“

Nach 1 ½ Jahren der Widersprüche und Klagen gegen das Jobcenter, kämpft Kellner immer noch für eine Verbesserung der Lebensqualität von Hildegard Z. Die diesbezüglichen Dokumente und Unterlagen habe er in einem Ordner gesammelt, der dem Starnberger Merkur zur Verfügung steht.

Angebliche Bedarfsgemeinschaft

Doch wie konnte es soweit kommen? Grund für die kritische Lebenssituation von Hildegard Z. ist die Tatsache, dass sie zur Untermiete bei einem Mann in einer 50-Quadratmeter-Wohnung lebt. Das Jobcenter sieht diese Wohnverhältnisse als Bedarfsgemeinschaft an, was Hildegard Z.‘s Betreuer Kellner jedoch entschieden abstreitet. Anders als bei einer WG stehen die Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft finanziell für einander ein. Das wäre hierbei jedoch nicht der Fall, Z.‘s Mitbewohner würde sein Einkommen nicht mit ihr teilen. Außerdem würden die beiden nicht im selben Raum schlafen und auch nicht gemeinsam essen.

Einkommen des Mitbewohners wird angerechnet

Das Einkommen von Z.‘s Mitbewohner wird gemäß den Regelungen zur Bedarfsgemeinschaft auf ihre Leistungen angerechnet, so bleiben ihr monatlich nur 4,24 Euro. Der Chef des Jobcenters Schindler bezieht dem Starnberger Merkur gegenüber Stellung:

„Wir haben keine gesetzliche Möglichkeit, um der Frau mehr Geld zu bezahlen. Und Gesetze werde ich als Geschäftsleiter nicht brechen.“

Ferner gibt er zu verstehen, dass er als Sozialpädagoge die Dramatik des Falls verstehen würde, das Sozialgericht allerdings klar entschieden hätte, dass es sich um eine Bedarfsgemeinschaft handele.

„Armut zwingt nicht zu räumlicher Nähe“

Der Beschluss zum Widerspruch von Betreuer Christian Kellner stellt klar: Bei Hildegard Z. ließe sich keine Hilfsbedürftigkeit über Hartz IV hinaus erkennen, so Merkur.de. Darüber hinaus zwinge Armut nicht zu räumlicher Nähe. Ein Satz, der sicherlich nicht nur Christian Kellner sauer aufstoßen ließ.

Titelbild: spixel/shutterstock.com