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Hartz IV: Jobcenter verstößt gegen Datenschutz – Verfahren eingestellt

Ein Stapel Dokumente in verschiedenen Ordnern

Es scheint, als wäre Datenschutz ein Fremdwort für das Jobcenter. Als bekannt wurde, dass das Jobcenter Gütersloh einen schweren Verstoß gegen das Datenschutzgesetz beging, erwartete man rechtliche Konsequenzen für die Einrichtung – doch weit gefehlt. Das Jobcenter kam ungeschoren davon.

Dokumente ungeschreddert entsorgt

Im Juli diesen Jahres wurde bekannt, dass das Jobcenter in Gütersloh zahlreiche persönliche Dokumente von Hartz IV Empfängern und anderen Kunden im Papiermüll entsorgte, ohne sie vorher vorschriftsgemäß zu schreddern. So waren sie für jeden zugänglich und die sensiblen Informationen potentiell Betrügern ausgesetzt.

Strafanzeige gegen das Jobcenter

Die Dokumente im Müll fielen einem Bürger auf, der daraufhin Strafanzeige gegen das Jobcenter stellte. Die ehemalige Bürgermeisterkandidaten Anke Knopp nannte den Vorfall seiner Zeit „einen klaren Verstoß gegen den Datenschutz“ und empfand ihn als schockierend. Aus ihrer Sicht würden Vorfälle wie dieser das Vertrauen der Leistungsempfänger in die Behörden schmälern.

Jobcenter entschuldigte sich

Das Jobcenter Gütersloh entschuldigte sich damals für den groben Fehler seinerseits. Kreissprecher Jan Focken ließ die Öffentlichkeit wissen, dass an jedem Standort spezielle Datenschutzcontainer dafür sorgten, dass persönliche Dokumente nicht einsehbar wären. Normalerweise würde diese Art der Mülltrennung bestens funktionieren, „in diesem Fall scheint es nicht so gewesen zu sein und das bedauern wir sehr“, so Focken und gelobte Besserung.

Verfahren gegen Jobcenter eingestellt

Die Bielefelder Staatsanwaltschaft untersuchte den eklatanten Datenschutzverstoß und kam zu dem Ergebnis, dass „kein vorsätzlicher Vorstoß vorliege“. Es handele sich dabei allenfalls um ein Versehen bzw. einen fahrlässigen Umgang mit fremden Daten. Es sei zudem nicht davon auszugehen, dass der Anzeigensteller persönlich betroffen wäre, da er zur Zeit der Anzeige kein Kunde des Jobcenters Gütersloh gewesen wäre.

Titelbild: pixabay/ pexels.com