Das Jobcenter setzt in der Corona-Krise weiterhin vermehrt auf Telefon- und Onlinezugang. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen sind die Geschäftsstellen der Arbeitsagenturen und Jobcenter nur eingeschränkt besetzt.
Inhaltsverzeichnis
Jobcenter bleiben weitestgehend geschlossen
Seit dem 18. März halten die Jobcenter und Arbeitsagenturen ihre Türen für Kunden weitestgehend verschlossen. Wie die Bundesagentur für Arbeit heute in einer Pressemitteilung bekannt gab, werden die Geschäftsstellen der Jobcenter und Arbeitsagenturen auch weiterhin den Kontakt zu Kunden und Kundinnen reduzieren. Anliegen sollen der BA zufolge hauptsächlich telefonisch oder online geklärt werden, um die Gesundheit der Mitarbeiter und Kunden angesichts der Ausbreitung des Virus Sars-CoV-2 nicht zu gefährden.
Geschäftsstellen werden umgebaut
Kundentermine finden aktuell nur noch vereinzelt statt. Die BA will die Geschäftsstellen nun für persönliche Gespräche anpassen:
„In den kommenden Wochen werden die Arbeitsagenturen und Jobcenter im Einzelfall wieder terminierte Gespräche anbieten. Dafür werden in den Dienststellen einige Räumlichkeiten umgebaut und mit zusätzlichen Serviceschaltern, die die hygienischen Standards zum Gesundheitsschutz erfüllen, ausgestattet“, heißt es in der Pressemitteilung.
Die BA macht dabei jedoch deutlich, dass persönliche Termine nur in Sonderfällen und aus rechtlich zwingenden Gründen stattfinden können.
Anliegen telefonisch oder online klären
Grundsätzlich gilt: Anliegen sollen online oder telefonisch über die Hotlines des Kundenservice geklärt werden, obwohl es in der Vergangenheit immer wieder Probleme mit einer Überlastung des Netzes gab. Dagegen geht die BA jedoch mit mehr Personal und Rufnummern an:
„Um gut erreichbar zu sein, wurde Personal aus anderen Bereichen, z.B. aus der Arbeitsvermittlung, in den Service Centern und bei zusätzlichen regionalen Telefonhotlines eingesetzt“, so die BA weiter.
Nach wie vor habe die zuverlässige und termingerechte Auszahlung von Leistungen höchste Priorität. Dabei sollen Hartz IV Leistungen, Leistungen der Familienkasse, Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld weiterhin „wie gewohnt auf die Konten der Kunden überwiesen“ werden. In Sonderfällen sollen Betroffene auf einen Notfall–Schalter in den Dienststellen zurückgreifen können.
Titelbild: technomolly/ shutterstock.com