Wie aus dem Urteil des Hessisches Landessozialgerichts (L 7 SO 43/10) hervorgeht, kann sich das Jobcenter nicht auf den einfachen Mietspiegel einer Stadt berufen und aufgrund dessen hilfebedürftigen Hartz IV Empfängern höhere Wohnkosten verweigern. Vielmehr muss der Leistungsträger auch auf aktuelle Daten zurückgreifen und nicht nur auf ältere Mietspiegel, die keine neuen Mietverträge, insbesondere mit satten Erhöhungen (wie in manchen Regionen), berücksichtigen. Um zu ermitteln, wie hoch die angemessenen Wohnkosten eines Hartz IV Empfängers seien, muss das Jobcenter u.A. den Mietwohnungsmarkt für Wohnungen, die in Frage kommen, berücksichtigen und viel mehr Informationen einholen, als es der bloße Mietspiegel hergeben würde.
Hintergrund des Urteils ist, dass viele Wohnungen die im Sinne von Hartz IV als angemessen gelten, kaum bis gar nicht mehr vorhanden sind. Dementsprechend scheint auch ein Umzug, gerade in Ballungsgebieten wie Berlin, Frankfurt, Hamburg oder München eher als schwierig.
Um sich einmal vor Augen zu halten, wie sehr die tatsächlichen Werte des Wohnungsmarktes und den angemessenen Wohnkosten für Hartz IV Bezieher abwichen, haben wir ein paar Städte verglichen. Dabei wurden die Örtlichen Richtlinien der Jobcenter (jeweils gültige Fassung) und den Mietspiegeln von wohnungsboerse.net verglichen. Die Realität sieht zum Teil erschreckend aus und macht deutlich, das angemessener Wohnraum für Hartz IV Leistungsbezieher kaum noch zu finden ist.
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Mietpreise Berlin
Berlin sieht beispielsweise für eine Person auch 50m² vor und gewährt hierfür eine Bruttokaltmiete von 6,35€/m². Im günstigsten Stadtteil (Marzahn) muss man mit 5,37€/m² rechnen. Alle anderen Stadtteile sind teurer als die vorgeschlagenen Werte nach dem SGB II. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis bei Wohnungen bis 60m² liegt jedoch bei 7,57€. Im Vergleich zu 2011 sind die Mietpreise um 22,7 Prozent gestiegen. Alleine die Veränderung von 2012 auf 2013 liegt bei über 12 Prozent!.
Mietpreise München
Die angemessenen Kosten der Unterkunft für eine Person in einer Wohnung mit einfacher Ausstattung liegen bei 8,98 €/m². Bis 50m² gelten als angemessen, so dass der Richtwert (basiert auf den Zahlen vom 01.07.2010) bei 449,21 € liegt. Im Schnitt verzeichnet die Stadt einen Preisanstieg bei den Mieten im Vergleich zu 2011 von rund 11,7% – und die angemessenen Wohnkosten werden in München nach den Richtwerten von 2010 ermittelt! Selbst im günstigsten Stadtteil (Hasenbergl) muss man 11,63€/m² kalkulieren, da erscheinen die vorgeschlagenen 8,98€ der Stadtverwaltung doch recht gering.
Mietpreise Hamburg
Als angemessen gilt in der Hansestadt eine Nettokaltmiete von 327€ für einen Ein-Personen-Haushalt bis 50m² (Stadt April 2012). Umgerechnet ergibt dies einen Quadratmeterpreis von 6,54€. Im günstigsten Fall müssen nur 6,17€/m² gezahlt werden, im Stadtteil Steilshoop. Die durchschnittliche Mietbelastung pro Quadratmeter bei Wohnungen um die 60m² liegt in Hamburg für 2013 aber bei 10,07€. Im Vergleich zu 2012 sind die Preise um knapp 10 Prozent gestiegen.
Mietpreise Frankfurt am Main
In Frankfurt am Main kommt es bei den angemessenen Wohnkosten auf das Baujahr des Hauses an, hierzu wurde die letzte Aufstellung durch die Jobcenter zum 01.10.2012 aufgefrischt. In den günstigsten Fällen gelten für 50m² rund 409€ als angemessen, für Häuser mit dem Baujahr 1958-1968 (8,18€/m²). Für Wohnungen von 1985 bis 2001 liegt der Quadratmeterpreis bei 9,96€ und für Wohnungen ab 2002 bei 11,04€/m². Die Nichtprüfungsgrenze der Angemessenheit liegt bei einem Ein-Personen-Haushalt bei 460€. Allerdings wird es auch hier sehr schwierig, eine Wohnung im angemessenen Kostenbereich zu finden, angesichts dessen, dass der günstigste Wohnraum im Stadtteil Nieder-Erlenbach zu finden ist, mit 8,51€/m². Unter Beachtung der NIchtprüfungsgrenze, die bei 50m² einen Quadratmeterpreis von 9,20€ ergeben würde, müsste man eine Wohnung in dieser Größe finden. Selbst wenn man um 5m² auf 45m² der Grenze abweicht, liegt der Preis schon bei 10,22€.
Mietpreise Bremen
In Bremen gelten für einen Ein-Personen-Haushalt als 320€ als angemessen (6,40€/m² bei 50m²) für Wohnungen ab 1966. Für ältere Baujahre gelten 300€ als angemessen (6,00€/m² bei 50m²).
In den Stadtteilen Borgfeld, Mitte, Oberneuland und Schwachhausen ist eine um bis zu
20% höhere Miete und in den Stadtteilen Findorff, Horn-Lehe, Östliche Vorstadt und
Vahr sowie in den Ortsteilen Alt-Osterholz und Grolland eine um bis zu 10% höhere
Miete als angemessen anzuerkennen.
Im günstigsten Fall bekommt man eine Wohnung im Stadtteil Aumund-Hammersbeck mit einem Quadratmeterpreis von 4,05€. Allerdings kann Bremen in den letzten beiden Jahren auch auch durchschnittliche Mietsteigerungen um bis zu 15 Prozent zurückblicken.
Mietpreise Essen
Nach Angaben des Rathauses vom 28.06.2012 gelten für eine Person mit 50m² 230,50 € als angemessen, was auf den Quadratmeter runtergerechnet 4,61€ ergibt. Zu beachten ist, dass Essen mit den Mietpreisen unter dem Bundesdurchschnitt liegt. Dennoch muss man für den günstigsten Wohnraum in 2013 mindestens 5,10€/m² bezahlen (Stadtteil: Karnap). Damit liegen die Preise bereits über den Werten der Angemessenheit für Hartz IV Bezieher.
Urteil geht in die richtige Richtung
Die Beispiele zu den Mietpreisen zeigen, dass es sehr schwierig bis unmöglich wird, eine Wohnung zu finden, die den angemessenen Wohnkosten der Jobcenter entspricht. Zumindest so lange, wie die Jobcenter sich bei der Wohnungssuche von Hartz IV Empfängern auf alte und nicht aktualisierte Mietspiegel berufen. Daher dürfte dieses Urteil des Hessischen LSG auch wegweisend für andere Bundesländer und Kommunen sein, die mit ihren Richtlinien eine Blockade für Umzüge bilden.
Vorinstanz: SG Frankfurt am Main – Az. S 20 SO 426/07