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Hartz IV: Grüne wollen Zuverdienstgrenzen erhöhen

Hartz IV Zuverdienst

Grundsätzlich dürfen Hartz IV Empfänger neben dem Leistungsbezug arbeiten gehen. Jedoch hat der Gesetzgeber Zuverdienstgrenzen auf Einkommen festgelegt, die bei der Berechnung von Hartz IV Anwendung finden. Damit sich Arbeit wieder lohnt, wollen die Grünen die Zuverdienstgrenzen für Hartz IV Empfänger nun erhöhen.

Mehr Zuverdienst für Hartz IV Empfänger

In einem Entwurf des Bundesvorstand für die Grünen Klausurtagung in Hamburg am 06.01.2020 heißt es, dass „auf Hartz IV angewiesene Menschen mindestens 30 statt bislang maximal 20 Prozent des selbst verdienten Einkommens behalten können.“

Bei Erwerbstätigkeit wird Hartz IV Empfängern gemäß § 11b Abs. 2 SGB II zunächst monatlich ein pauschaler Freibetrag von 100 Euro vom Einkommen gewährt. Weiterhin verbleiben prozentual nach Einkommenshöhe gestaffelt weitere Beträge anrechnungsfrei: Bei einem Bruttoeinkommen zwischen 100,01 und 1.000,00 Euro sind 20 Prozent anrechnungsfrei und bei einem Einkommen von 1.000,01 Euro und 1.200,00 Euro nochmals 10 Prozent. Der verbleibende Restbetrag wird auf die Hartz IV Leistungen angerechnet.

Niedriglohnsektor fördert Armutsquote

Mit der Erhöhung der Zuverdienstgrenzen wollen die Grünen ein Zeichen gegen die wachsende Armutsquote im Land setzen. Insbesondere sei der Niedriglohnsektor für die steigende Armut verantwortlich, heißt es in dem Papier der Grünen, welches laut Nachrichtenagentur dpa den Titel „Der Niedriglohnsektor als Armutsfalle – wirksame Maßnahmen gegen die steigende Ungleichheit“ trägt. Rund ein Viertel der deutschen Beschäftigten würden demnach einen Niedriglohn unter 10,80 Euro die Stunde verdienen.

Grüne planen weitere Maßnahmen

Der Mindestlohn liegt aktuell bei 9,35 Euro. Jedoch werden die Mindestlohngesetze von vielen Arbeitgebern nicht eingehalten. Aus diesem Grund fordern die Grünen in dem Entwurf unter anderem stärkere Kontrollen und eine Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro die Stunde. Zudem sollen 450 Euro Minijobs in sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze umgewandelt werden. Außerdem werden für Selbstständige Mindesthonorare „in Bereichen, in denen dies möglich ist“ gefordert und Leiharbeiter sollen mit angepasstem Lohn und Flexibilitätsprämien entlastet werden.

FDP und Grüne sind sich einig

Zumindest bezüglich höherer Zuverdienstgrenzen für Hartz IV Empfänger scheinen sich FDP und Grüne einig. In einem aktuellen Interview mit der NWZ-Online betont Christian Dürr (stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FDP im Bundestag): „Bezieher von Hartz IV sollen das behalten können, was sie dazuverdienen und nicht 80 Prozent davon abgeben müssen. Die Bürger mit kleinen und mittleren Einkommen brauchen keine linke Politik, sondern eine leistungsorientierte Politik. Wir wollen den Menschen, die hart arbeiten, ein Angebot machen.“

Titelbild: Yulia Grigoryeva / shutterstock.com