Die Zahl klingt erschreckend: 560 Millionen Euro. Dies ist der Betrag, den die Jobcenter Hartz IV Hilfebedürftigen von den Kosten der Unterkunft und Heizung im vergangenen Jahr gekürzt haben – betroffen waren 18 Prozent der Bedarfsgemeinschaften, also fast jede fünfte Bedarfsgemeinschaft bundesweit.
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Hartz IV Wohnkosten: 560 Millionen Euro weggekürzt
Über eine halbe Milliarde Euro bei Hartz 4 Bedürftigen an den Kosten der Unterkunft und Heizung weggekürzt. Diese Zahl geht aus einer Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion hervor, über die die „Passauer Neue Presse“ berichtet.
Im Schnitt wurden bei 588.000 Bedarfsgemeinschaften 80 Euro monatlich gekürzt.
Wohnkosten sind nicht angemessen
Der häufigste Grund, warum Hartz IV Betroffene ihre Kosten der Unterkunft und Heizung zusätzlich aus dem Hartz IV Regelbedarf aufstocken müssen ist, dass die Angemessenheitsgrenzen für Wohnraum nicht mehr der Realität entsprechen. Die Mietpreise sind schneller explodiert als die Anpassungen der kommunalen Verwaltungen.
Das Bundesministerium für Arbeit uns Soziales erklärte in seiner Antwort, dass die kommunalen Träger die „tatsächlichen Kosten als unangemessen“ bewerten oder „nicht die gesamte Wohnfläche als Wohnfläche“ anerkennen würden. Zudem können auch Mietminderungen und Nebenkostenguthaben die Wohnkosten mindern.
Erst gestern haben wir über einen Fall aus Hannover berichtet, wo das Jobcenter Hannover unter dem Deckmantel der Agemessenheitsgrenzen ohne Rücksicht auf die persönliche Situation des Betroffenen die Wohnkosten und einen Umzug wegen sechs Euro monatlich mit einem Ablehnungsbescheid quittiert – trotz Kündigung des bisherigen Vermieters und Räumungsurteil.
Regionale Unterschiede bei Abzügen
Bundesweit gibt es bei den Abzügen für die Wohnkosten erhebliche Unterschiede. Spitzenreiter sind hier die Jobcenter Rheinland-Pfalz, die den Bedarfsgemeninschaften im Bundesland 27 Prozent kürzten. Danach folgten das Saarland mit 22,5 Prozent, Baden-Württemberg mit 21 Prozent, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt mit jeweils 20,8 Prozent, Bayern mit 20,1 Prozent und Hessen mit 18,2 Prozent. Bremer Hartz IV Hilfebedürftige haben im Bundesdurchschnitt mit 12,3 Prozent die niedrigsten Kürzungen bei den Wohnkosten.
Regelungen „müssen auf den Prüfstand“
Gegenüber der „PNP“ kritisierte Katja Kipping, Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, die Kürzungen. „Die Jobcenter enthalten den Hartz-IV-Beziehenden eine halbe Milliarde vor, weil deren Wohnungen angeblich zu teuer, sprich ‚unangemessen‘ sind.“ Ihrer Auffassung nach seien die bundesweiten Unterschiede und Streichungen der tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung Zeugnis dafür, dass die „gegenwärtigen Regelungen auf den Prüfstand müssen“. Gleichzeitig fordert sie eine grundsätzliche Abschaffung von Hartz 4 und schlägt stattdessen eine sanktionsfreie Mindestsicherung in Höhe von 1.050 Euro monatlich mit einer eigenständigen Kindergrundsicherung in Höhe von 600 Euro vor, die zudem durch ein reformiertes Wohngeld ergänz werden sollen.