Grundsätzlich werden bei Leistungsempfängern von Hartz IV die Wohnkosten separat zu Regelsatz bezahlt. Die Zahlung der Wohnkosten orientiert sich jedoch an kommunalen Richtwerten, die häufig von der Realität abweichen. So müssen immer mehr Hartz IV Empfänger die Differenz aus dem – für den Lebensunterhalt vorgesehenen – Regelsatz bezahlen.
Wie die „Saarbrücker Zeitung“ (Donnerstagausgabe) berichtet, ist die Kostendeckung für Unterkunft und Heizung durch die Jobcenter nicht ausreichend gewährleistet, so dass häufig Leistungsempfänger selbst aus dem Hartz IV Regelsatz Beträge beisteuern müssen, die an anderer Stelle zum Lebensunterhalt fehlen.
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620 Millionen Euro aus Regelsatz für Miete
Bei dem Bericht beruft sich die Zeitung auf eine aktuelle Datenübersicht der Bundesagentur für Arbeit, die von Arbeitsmarktpolitischen Sprecherin der LINKEN, Sabine Zimmermann, abgerufen wurde. Nach dieser beläuft sich die Summe, die Hartz IV Empfänger im vergangenen Jahr aus dem Regelsatz zur Deckung der Wohnkosten abzweigen mussten, auf 620 Millionen Euro. Dieser Betrag entspricht einem Anteil von etwa vier Prozent.
Durchschnittlich lag die Differenz zwischen den vom Jobcenter erbrachten Leistungen für Unterkunft und Heizung und den tatsächlichen Wohnkosten im vergangenen Jahr bei rund 16,50 Euro. Diese 16,50 Euro müssen Bedarfsgemeinschaften monatlich aus dem Hartz IV Regelsatz, der als Existenzminimum für die Lebenshaltungskosten dient, aufbringen. Das sind jährlich etwa 197 Euro und damit fast ein halber monatlicher Eck-Regelsatz.
„Praktisch geht das zu Lasten der Mittel, die eigentlich der Sicherung des Lebensunterhalts der Betroffenen dienen sollen“,
so die Kritik der Sozialexpertin der Linksfraktion.
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Regionale Unterschiede
Mit durchschnittlich 285 Euro jährlich zahlten Hartz IV Empfänger in Rheinland-Pfalz am meisten aus dem Regelsatz zu den Wohnkosten hinzu, die niedrigsten Zuzahlungen hatten Leistungsempfänger im Land Bremen, wo sich die Differenz auf 125 Euro summierte.
Örtliche Richtlinien zur Angemessenheit der Wohnkosten zu niedrig
Die Differenzen entstehen, da jede Kommune seine eigenen Grenzen hat, welche Kosten der Unterkunft und Heizung als angemessen gelten. Da es zunehmend sehr schwierig bis unmöglich ist, Wohnraum im Rahmen der Angemessenheit zu finden und die marktüblichen Mieten häufig höher sind, müssen Leistungsempfänger den Fehlbetrag aus dem Hartz IV Regelsatz dazuzahlen.
„Die öffentliche Hand spart offenkundig durch zu niedrige Angemessenheitsgrenzen auf Kosten der Betroffenen“,
lautet der Vorwurf Zimmermans. Dies führt dazu, dass sich Hartz IV Empfänger weiter einschränken müssen, um nicht noch Mietschulden aufzubauen oder in die Obdachlosigkeit zu geraten.