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Hartz IV: Ehepaar soll 40.000 Euro an Jobcenter zurückzahlen

Trauriges Ehepaar

Nachdem ein Ehepaar aus Mühlhausen bei der Hartz IV Antragstellung vergaß ein Gartengrundstück mit anzugeben, forderte das Jobcenter von dem Paar die gezahlten Leistungen in Höhe von 40.000 Euro zurück.  

Ehepaar klagt gegen Forderung des Jobcenters

Ganze 40.000 Euro forderte das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis von einem Ehepaar aus Mühlhausen zurück. Sie hätten für ihre vierköpfige Familie von 2005 bis 2009 zu Unrecht aufstockende Leistungen vom Jobcenter erhalten. Der Streitfall zwischen dem Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis und dem Ehepaar landete schließlich vor dem Sozialgericht Nordhausen. Die zuständige Richterin Janet Hankel betont gegenüber der Thüringer Allgemeinen Zeitung:

„Wir haben am Sozialgericht in Nordhausen zwar öfter mit Rückforderungen zu tun, aber selten in dieser Höhe.“

Angabe des eigenen Gartengrundstücks fehlte

Warum aber eine Rückforderung in einer derartigen Höhe nach so vielen Jahren? Es war ein Fehler bei der Antragstellung, welcher dem Ehepaar (fast) zum Verhängnis werden sollte.

In dem Erstantrag von 2005 gaben Sie das von Ihnen bewohnte Grundstück in Mühlhausen an. Doch das Ehepaar war ebenso Besitzer eines Gartengrundstücks, welches sie im Hartz IV Antrag nicht erwähnten. Da sie das Grundstück aber bei erneuter Antragstellung Anfang 2013 doch angaben, wurde das Jobcenter auf den besagten Besitz aufmerksam.

Die Richterin vom Sozialgericht Nordhausen kommentiert den Fehler so: „Man kann ja niemandem in den Kopf schauen.“ Ob die fehlende Angabe Absicht war oder ein Versehen ließe sich nur schwer nachweisen.

Jobcenter stellt Ermittlungen zum Grundstück an

Als das Jobcenter vom Gartengrundstück erfuhr, leitete es Ermittlungen zum Grundstückswert ein. Dieser wurde zunächst auf 25.000 Euro geschätzt, womit die Familie den Vermögensfreibetrag überschritten hätte. Folglich ordnete das Jobcenter eine Rückzahlung aller gezahlten Leistungen aus den Jahren 2005-2009 im Wert von 40.000 Euro an. Das Strafverfahren wegen Verdacht auf Betrug des Jobcenters wurde jedoch eingestellt, da keine „betrügerische Absicht“ zu erkennen war.

Im Laufe des eingeleiteten Verfahrens, ermittelte das Sozialgericht einen viel geringeren Grundstückswert von gerade einmal 0,45 Euro je Quadratmeter. Ende 2008 wurde das Gebiet erneut bewertet und bei 35 Euro pro Quadratmeter eingeordnet. Ende 2016 fand dann eine Herabstufung auf 12 Euro pro Quadratmeter statt.

„Letzten Endes hatte man also drei Beträge, die aber nichts Konkretes darüber aussagten, was das Grundstück im Zeitraum 2005 bis 2009 wert war“, erläutert die Richterin. Letztendlich konnte also nicht erwiesen werden, dass das Ehepaar mit dem Grundstück den Vermögensfreibetrag überschritten hätte. Das Gericht urteilte somit, dass die Familie die 40.000 Euro an das Jobcenter nicht zurückzahlen muss (Anmerkung der Redaktion: Aktenzeichen wird nachgetragen).

Titelbild: Von g-stockstudio / shutterstock.com