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Hartz IV: Drohen Impfverweigerern Sanktionen?

Corona hat viele Menschen in Hartz IV getrieben. Die Situation entspannt sich zwar zusehends, weil viele geimpft sind oder sich impfen lassen wollen. Doch was ist mit jenen, die eine Impfung ablehnen? In Österreich droht in dem Fall eine Arbeitslosengeld-Sperre von bis zu sechs Wochen. Ein Vorbild für Deutschland?

Rechtlich schwierig

Eine allgemeine Test- oder Impfpflicht gibt es in der Bundesrepublik nicht. Daher drohen Impfverweigerern keine Hartz IV Sanktionen. Auch Arbeitgeber (mit wenigen Ausnahmen) dürfen offiziell keine Impfung verlangen. Gleichwohl ist es ihnen überlassen, wen sie einstellen und ob den Betrieb nur geimpfte, genesene und/oder getestete Personen betreten dürfen.

Problem für die Jobcenter

Jobcenter haben daher keine Handhabe, wenn jemand eine Stelle nicht erhält, weil er sich nicht impfen lassen möchte. Experten rechnen damit, dass die Zahl der Hartz IV Bedürftigen dadurch steigt – und das dürfte sich auf Dauer als echtes Problem erweisen.

Hartz IV: Impfgegner belasten Jobcenter

Radikaler Schritt

Österreichs Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) will es gar nicht erst so weit kommen lassen und hat sich zu einem radikalen Schritt entschieden: Wer eine Stelle nicht annimmt oder sich gar nicht erst bewirbt, weil eine Impfung gegen Covid-19 verlangt wird, muss mit einer Strafe rechnen.

Sechs Wochen kein Geld

Damit hat Kocher auf eine Anfrage des Arbeitsmarktservice (AMS) reagiert. In Österreich verlangen immer mehr Betriebe von Angestellten und Bewerbern, dass sie geimpft sind. Seit dem 25. August gilt daher: Impfverweigerern kann das Arbeitslosengeld bis zu sechs Wochen gestrichen werden.

Aus Hartz IV Sanktionen gelernt: Druck bringt Menschen nicht in Arbeit

Gar nicht erst beworben

Aus Sicht des AMS wird das Schreiben vom Arbeitsministerium vor allem in den Fällen relevant, wenn Impfverweigerer sich gar nicht erst auf Stellen bewerben. Denn zumindest eine Bewerbung könne man verlangen. Wenn der Arbeitgeber dann „nein“ sage, drohe auch keine Sperre.

Der Arbeitsmarktservice selbst darf nicht nach dem Impfstatus fragen oder jemanden zu einer Impfung zwingen.

Arbeitnehmer schützen

Die Entscheidung bietet reichlich Diskussionsstoff, schließlich ist jede Impfung eine persönliche Entscheidung. Aber, heißt es in Österreich: Durch Impfverweigerer entstehen hohe Kosten. Zudem sei eine Beschäftigung auch dann zumutbar, wenn eine Impfung vorausgesetzt werde.

Bildnachweis: Orion Production / shutterstock.com