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Hartz IV: Corona-Prämie für Pflegekräfte bleibt anrechnungsfrei

Altenpfleger kümmert sich um alten Mann

Pflegekräfte dürfen sich bald über eine Prämie freuen: Die Bundesregierung plant, Pflegern und Pflegerinnen der stationären und ambulanten Pflege in der Corona-Krise einen Bonus in Höhe von bis zu 1.000 Euro zukommen zu lassen. Besonders erfreulich: Diese Corona-Prämie soll dabei nicht auf Hartz IV angerechnet werden.

1.000 Euro Corona-Prämie für Pfleger

Am 14. Mai beschloss der Bundestag eine Prämie für Pfleger und Pflegerinnen in der Corona-Krise. Beschäftigte in der ambulanten und stationären Pflege sollen einen Bonus in Höhe von 1.000 Euro erhalten, den die Länder und Arbeitgeber auf bis zu 1.500 Euro aufstocken können. Der Bonus gilt als Anerkennung für die harte Arbeit und Risikobereitschaft der Mitarbeiter. Wie hoch der Bonus für die einzelnen Pflegekräfte letzten Ende ausfällt, ist unter anderem abhängig von der Arbeitszeit. Bei der Auszahlung des Pflegebonus stellte sich jedoch eine Frage: Wird der Betrag auf Hartz IV angerechnet?

Linken-Chefin: Pflegebonus wird nicht auf Hartz IV angerechnet

Im Normalfall müssen Hartz IV Empfänger damit rechnen, dass Einkommen auf die Grundsicherung angerechnet wird und somit den Hartz IV Anspruch in seiner Höhe verringert. Bisher gingen viele Betroffene dieser Regelung entsprechend davon aus,  dass der Pflegebonus ebenfalls als Einkommen behandelt wird und so die aufstockende Grundsicherung ersetzt. Wie Linken-Chefin Katja Kipping nun jedoch auf ihrer Webseite berichtet, dürfen Hartz IV Aufstocker in der Pflege aufatmen: Die Prämie bleibt anrechnungsfrei.

Lesetipp: Corona-Entwurf: Einkommen soll bei Hartz IV anrechnungsfrei bleiben

Corona-Krise: Keine Anrechnung von Arbeitgeber-Unterstützungen auf Hartz IV

Auf Kippings Anfrage bezüglich der Anrechnung des Pflegebonus an die Bundesregierung, antwortete diese, dass eine Änderung der Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld-Verordnung erarbeitet wurde,

mit der Beihilfen und Unterstützungen, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aufgrund der COVID-19-Pandemie in der Zeit vom 1. März bis 31. Dezember 2020 zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn steuerfrei gewähren, bis zu einem Betrag von 1.500 Euro von der Einkommensberücksichtigung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ausgenommen werden sollen“.

Hierunter falle ebenfalls die Corona-Prämie für Pflegekräfte. Aus Kippings Sicht eine gerechte Entscheidung:

Freue mich für die Betroffenen und darüber, dass unsere Anregung aufgegriffen wurde“, so die Linkenchefin.

Titelbild: Monkey Business Images/ shutterstock.com