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Hartz IV: Bundesregierung offenbart Unwissen über Sanktionen

Traurige Frau vergränt das Gesicht in ihren Händen

Fraktionen, so steht es auf der Webseite des Bundestags geschrieben, „können die Regierung mittels Kleiner oder Großer Anfragen zu Stellungnahmen über bestimmte Sachverhalte bewegen“ – wenn es allerdings um Hartz IV Sanktionen geht, wird es plötzlich still in Berlin.

Linke stellt Anfrage

Die Linksfraktion stellt häufig kleine oder große Anfragen an den Bundestag zwecks Informationsgewinnung. Dabei wird oft nach Sozial-Statistiken, Innen- und Außenpolitik, Umweltschutz etc. gefragt und die Anfragen werden infolgedessen sachgerecht beantwortet. Anders jedoch bei der aktuellen Anfrage Linken zu Hartz IV Sanktionen. Die Linke wollte folgendes wissen:

„Wie viele Leistungsberechtigte im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhielten reduzierte Geldleistungen, weil ihre Ansprüche mit Ersatzansprüchen gem. § 34 SGB II (sozialwidriges Verhalten) aufgerechnet wurden, und über welche Zeiträume erstreckte sich die Aufrechnung?“

Bundesregierung äußert sich nicht

Die knappe Antwort der Bundesregierung lautete schlicht: „Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor“. Es fällt schwer zu glauben, dass desbezüglich keine Daten vorliegen, „sozialwidriges Verhalten“ kann immerhin dafür sorgen, dass die betroffenen Hartz IV Empfänger bis zu 3 Jahre lang mit Kürzungen des Regelsatzes sanktioniert werden (§ 43 Abs. 4 SGB II).

Mangelnde Transparenz der Regierung

Harald Thomé von der Sozialberatung Tacheles e.V. kritisiert die mangelnde Transparenz der Bundesregierung: „Besonders heftig ist, dass es eine gesetzliche Verpflichtung zur Wirkungsforschung der `Leistungen zum Lebensunterhalt‘ gibt, so bestimmt es § 55 Abs. 1 SGB II. Dieser Verpflichtung kommt die Bundesagentur für Arbeit offensichtlich nicht nach, denn sonst hätte sie dazu Informationen bringen müssen.

Linke übt Kritik

Katja Kipping (Linke) kritisiert die Regierung aufs Schärfste: Für sie versteckt sich das Bundesministerium „hinter einer Mauer der Ignoranz und Unwissenheit“ und kümmere sich nicht darum, das Leid der Hartz IV Empfänger zu beenden.

Urteil über Sanktionen am 05. November

Am Dienstag, den 05. November 2019, verkündet das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sein Urteil über die Rechtmäßigkeit der Hartz IV Sanktionen.

HartzIV.org wird Sie am kommenden Dienstag über alle Entwicklungen am Bundesverfassungsgericht auf unserer Facebookseite live informieren.

Titelbild: Kat Jayne/ pexels.com