Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie einzudämmen, hat die Bundesregierung am Montag, den 23.03.2020, den Entwurf eines Sozialschutzpakets beschlossen. Die Maßnahmen des Pakets sollen vor allem Selbstständige, Eltern und Empfänger von Sozialleistungen unterstützen und diesen Gruppen so leichteren Zugang zu sozialer Sicherheit gewähren.
Sozialschutzpaket soll Folgen der Corona-Krise abfedern
Das Sozialschutzpaket der Bundesregierung soll die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus abfedern. Durch den vorrübergehend erleichterten Zugang zu den Systemen der Grundsicherung soll den Bürgerinnen und Bürgern der Bundesrepublik geholfen werden, die am schwersten von der Corona-Krise betroffen sind. Arbeitsminister Hubertus Heil zeigt sich entschlossen:
„Jetzt gilt es, Arbeitsplätze zu erhalten und den Menschen Sicherheit zu geben. Wir haben die Kurzarbeit massiv gestärkt und den Zugang dazu erleichtert, um die Unternehmen im Kampf um die Arbeitsplätze zu unterstützen. Und unser Sozialschutz-Paket zeigt: Auf den Sozialstaat kann man sich verlassen. Wir schaffen die Voraussetzungen, um den Menschen in unserem Land wirksam und schnell das Vertrauen zu geben, das wir jetzt alle so dringend brauchen.“
Inhalte des Sozialschutzpakets
Das Sozialschutzpaket sieht vor allem die folgenden Inhalte und Maßnahmen vor:
Erleichterter Zugang zu Hartz IV Leistungen
Der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung soll zum einen durch die vorübergehende Aussetzung der Vermögensprüfung erleichtert werden (HartzIV.org berichtete). Zum anderen sieht die Bundesregierung laut einer Pressemitteilung für die Bewilligungszeiträume vom 1. März 2020 bis 30. Juni 2020 diese Inhalte vor:
- eine befristete Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung als angemessen sowie
- Erleichterungen bei der Berücksichtigung von Einkommen in Fällen einer vorläufigen Entscheidung
Diese Maßnahmen können von Seiten der Bundesregierung bis zum 31.12.2020 verlängert werden und sollen ebenfalls für ältere und erwerbsgeminderte Menschen mit erheblichen Einbußen gelten. Die Jobcenter sollen zudem durch die Möglichkeit entlastet werden, Weiterbewilligungen ohne entsprechenden Antrag vorzunehmen.
Update vom 06.10.2020: Das Bundeskabinett hat der Verlängerung des erleichterten Zuganges zur Grundsicherung vorerst nur bis zum 31.12.2020 zugestimmt. Mehr dazu hier.
Kinderzuschlag für Familien
Durch Einkommenseinbrüche während der Coronakrise sehen besonders Familien ihre Existenz bedroht. Aus diesem Grund soll der Zugang zum Kinderzuschlag in der Zeit vom 01. April bis zum 30. September 2020 erleichtert werden. Konkret bedeutet dies, dass die Einkommensprüfung lediglich das Einkommen des letzten Monats berücksichtigt und nicht das Einkommen der letzten 6 Monate. Zudem soll die Vermögensprüfung auch hier ausgesetzt werden. Familien, die im ablaufenden Bewilligungszeitraum den höchstmöglichen Gesamtkinderzuschlag bezogen haben, können ohne erneute Einkommensprüfung eine einmalige Verlängerung des Zuschlags erhalten.
Mehr Infos zum Kinderzuschlag auf kinderzuschlag.org
Hilfen in systemrelevanten Branchen
Die Ausbreitung von Covid-19 sorgt vermehrt für Personalengpässe in medizinischen und anderen systemrelevanten Bereichen. Die folgenden Maßnahmen sollen dieser Entwicklung entgegengehen:
- Vorübergehende Anhebung der jährlichen Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro auf 44.590 Euro, um Rentnern den Wiedereintritt in die Beschäftigung zu erleichtern
- Ausweitung der Zeitgrenzen für Saisonarbeit auf 5 Monate
- Erlassung von bundesweiten Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz, um die Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten.
Hilfen für Dienstleister im sozialen Bereich
Soziale Dienstleister und Einrichtungen der Fürsorge sollen von einer finanziellen Unterstützung der Bundesregierung profitieren, um ihren Fortbestand zu sichern. Die Unterstützung beläuft sich vor allem auf die Bereitstellung von Arbeitskräften, Räumlichkeiten und Sachmittel in zumutbarem Umfang über einen Sicherstellungsauftrag. Dieser Auftrag setzt jedoch voraus, dass die sozialen Dienstleister und Einrichtung zur Eindämmung der Krankheitsausbreitung und Bewältigung der Pandemie beitragen.
Das Corona-Hilfspaket soll voraussichtlich mehrere Hundert Milliarden Euro kosten und bereits am 29.03.2020 in Kraft treten.
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