Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Anfang November 2019 sind Sanktionen von über 30 Prozent der Hartz IV Leistungen nicht mehr erlaubt. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass das Existenzminimum unzumutbar gekürzt wird. Dabei brachte die Willkürherrschaft der Jobcenter im Jahr 2018 noch richtig Geld in die Kassen, schreibt der SPIEGEL.
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Kürzungen des Existenzminimums
Sanktionen sind Kürzungen des Hartz IV Regelsatzes bei Pflichtverletzungen. Als Pflichtverletzung gelten zum Beispiel Meldeversäumnisse beim Jobcenter oder das Ablehnen eines zumutbaren Jobangebots. Die Leistungskürzungen können für die Betroffenen eine enorme Einschränkung ihres ohnehin schon bescheidenen Hartz IV Lebensstils bedeuten.
Staatskasse gefüllt durch Sanktionen
Während Hartz IV Empfänger unter den Sanktionen litten, klingelte es in der Staatskasse. Eine Anfrage der Linkenchefin Katja-Kipping an die Bundesregierung scheint lang Vermutetes nun zu bestätigen: Die Bundesregierung hat im Jahr 2018 rund 174 Millionen Euro durch Sanktionen eingenommen. Damit blieb die Summe der Leistungskürzungen etwa auf dem Niveau der Jahre 2016 (175 Millionen Euro) und 2017 (178 Millionen Euro).
Stoppt das Karlsruher Urteil den Wahnsinn?
Für Katja Kipping haben Sanktionen nichts mit einem sozialen Staat zu tun: „Für die betroffenen Menschen bedeuten die Sanktionen häufig Existenznot“, so die Chefin der Linken. Für den Bund ginge es hierbei um wenig Geld, während die Betroffenen enorm unter den Kürzungen zu leiden haben. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 05. November 2019 hat nun Sanktionen von über 30 Prozent der Leistung als verfassungswidrig deklariert. Für die kommenden Jahre dürfte die Gesamtsumme nun um einen wesentlichen Teil verringert werden.
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