Die Hartz IV Sanktionen stehen schont seit der Einführung des Arbeitslosengeld II in der Kritik. Jetzt spricht sich auch die Nord-Chefin der Bundesarbeitsagentur, Margit Haupt-Koopmann, für eine Reform des Systems und gegen Sanktionen für unter 25-Jährige aus.
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Besonders strenge Sanktionen für junge Leute
Erscheinen Hartz IV Empfänger nicht zu einem vereinbarten Termin beim Jobcenter oder lehnen eine Arbeitsstelle ab, können ihnen die Bezüge um 10 bis 30 Prozent gekürzt werden. Bei der Agentur für Arbeit spricht man in diesen Fällen von einer „Pflichtverletzung“.
Jungen Leuten unter 25 Jahren können die Bezüge bereits ab der ersten Pflichtverletzung vollständig gestrichen werden- und das für 3 Monate. Lediglich Unterkunft und Heizung werden weiterhin bezahlt, während Lebensmittelgutscheine gesondert beantragt werden müssen.
Keine Existenzbedrohung mehr
Die besonders strenge Sanktionspolitik bei unter 25-Jährigen ist der Chefin der Arbeitsagentur ein Dorn im Auge. Aus ihrer Sicht sollten junge Leute nicht um ihre Existenz fürchten, wenn sie gegen die Eingliederungsvereinbarung verstoßen. Als besonders problematisch stuft Haupt-Koopmann dabei die Kürzung der Kosten der Unterkunft ein: „Drohende Wohnungslosigkeit hilft niemandem weiter. Zudem verlieren wir dadurch auch die jungen Menschen“. Haupt-Koopmann fügt hinzu, dass 4 von 5 Sanktionen auf Basis von Terminversäumnissen erfolgen würden: „Die Zahlen zeigen, dass Sanktionen nicht zwangsläufig bedeuten, dass Empfänger von Arbeitslosengeld II Arbeitsangebote ablehnen“.
Verfassungsgericht urteilt über Sanktionen
Am 5. November entscheidet das Bundesverfassungsgericht, ob die Kürzung des Existenzminimums verfassungswidrig ist oder weiterhin Abstrafungsmethode der Jobcenter bleiben darf. Entscheidet das Verfassungsgericht gegen die Sanktionen, wird dies weitreichende Auswirkungen auf das gesamte System Hartz IV haben. HartzIV.org wird am Tag der Urteilsverkündung berichten.
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