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Hartz IV: Arbeitsagentur Chef fordert gratis Zoo Eintritt für Kinder

Trauriges Kind schaut aus Fenster

Detlef Scheele, Chef der Bundesagentur für Arbeit will Kinder und Jugendliche aus Hartz IV Familien mehr unterstützen und die soziale Teilhabe fördern. 

Neue Sanktionspraxis auch für U-25 Jährige gültig

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 5. November verkündet (Urt. v. 05.11.2019, Az. 1 BvL 7/16), dass Abzüge bei Pflichtverletzungen von 60 oder 100 Prozent gegen die Verfassung verstoßen würden. Sanktionen dürften ausschließlich eine Kürzung von 30 Prozent der Regelsatzleistung betragen. „Wir verschicken zurzeit keine Sanktionsbescheide“, sagt Arbeitsagentur Chef Scheele gegenüber der WAZ. „Wir haben den Jobcentern mitgeteilt, dass diese Sanktionspraxis zunächst auch für unter 25-Jährige gilt“. Bis Ende November soll eine rechtlich verbindliche Übergangslösung gelten. Für das neue Jahr ist eine Neuregelung der Sanktionspraxis vorgesehen.

Soziale Teilhabe statt Sanktionen

Anstatt auf Bestrafung zu setzen, plant er zukünftig finanzielle und soziale Unterstützung für Kinder und Jugendliche. Mehr kostenlose Angebote für Kinder aus Hartz IV Familien sollen geschaffen werden. „Zum Beispiel Tickets für Bus und Bahn, Eintrittskarten für den Zoo und fürs Schwimmbad“, stellt sich Scheele für betroffene Kinder vor. Allerdings wolle er auf die Erhöhung der Regelsätze für Kinder verzichten: „Ich bin nicht sicher, ob höhere Regelsätze immer eins zu eins bei den Kindern ankommen würden.“

Finanzierung von Bildungsangeboten

Die Große Koalition plane zwar die Absenkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, wodurch 1,2 Millarden Euro fehlen würden. Trotz Konjunkturdelle sei die Finanzierung von Leistungen und Bildungsangeboten aber nicht gefährdet. Denn die „Kassen sind gut gefüllt“ versichert der BA Chef.

Übergangsphase zwischen Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II

Scheele plant jedoch noch weitere Korrekturen am Hartz IV System: „Wir sollten den Übergang zwischen dem Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II abmildern.“ Laut dem Arbeitsagentur Chef wäre es sinnvoll, wenn Hartz IV Empfänger in den ersten zwei Jahren der Arbeitslosigkeit ihr Vermögen nicht einsetzen müssten und auch die Wohnung in dieser Übergangsphase unabhängig der Angemessenheit unangetastet bliebe „Eine solche Schonfrist würde für viele die Lage leichter machen.“ erklärt er.

Titelbild: Yuliya Evstratenko / shutterstock.com