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Hartz IV: 150 Euro Kühlschrank-Abwrackprämie

alte Kühlschränke Entsorgung

150 Euro Prämie für die Entsorgung des alten Kühlschranks

Einkommensschwache Familien sollen im Rahmen einer Kühlschrank-Tauschaktion beim Energiesparen unterstützt werden. Geplant ist eine Abwrackprämie für alte Kühlschränke in Höhe von einmalig 150 Euro, die Bezieher von Hartz IV, Wohngeld oder Sozialhilfe erhalten können.

16.000 Kühlschränke sollen erneuert werden

Das Programm nennt sich „Stromspar-Check-Plus“ und soll dafür sorgen, dass innerhalb von zwei Jahren bis zu 16.000 Kühlschränke erneuert werden. In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Caritasverband und dem Bundesverband der Klimaschutz- und Energieagenturen sollen Gutscheine in Höhe von 150 Euro an Empfänger von Sozialleistungen ausgehändigt werden, die ihre Altgeräte gegen neue, energiesparende Kühlschränke austauschen.

Mit der Kühlschrank-Tauschaktion erhofft sich das Umweltministerium eine Ersparnis von rund fünf Millionen Kilowattstunden an Strom. Das Projekt erhielt gestern in Berlin seinen Startschuss und soll bundesweit zunächst an 67 Standorten anlaufen. In den kommenden Monaten sollen sich die Standorte verdoppeln.

Voraussetzungen für die „Kühlschrank-Abwrackprämie“

Nicht jeder alte Kühlschrank wird mit einem Gutschein honoriert. Voraussetzung ist, dass der alte Kühlschrank mindestens zehn Jahre alt ist und durch die Anschaffung eines neuen Gerätes mindestens 200 kWh jährlich eingespart werden. Um dies zu ermitteln, wird ein Stromspar-Check im betreffenden Haushalt vorgenommen. Erst wenn die beiden Voraussetzungen zutreffen, kann ein neuer Kühlschrank mit der Energieeffizienzklasse A+++ angeschafft werden, der mit einem Gutschein von 150 Euro bezuschusst wird.

Dabei darf der alte Kühlschrank weder verschenkt noch verkauft werden. Um den Gutschein zu erhalten, müssen die Haushalte eine Verwertungsnachweis für den alten Kühlschrank vorlegen.

Wie das Bundesumweltministerium mitteilte, könnten Familien durch einen solchen Austausch der Geräte im Jahr bis zu 100 Euro einsparen. Für Hartz IV Empfänger würde sich eine solche Einsparung direkt im Geldbeutel niederschlagen, da Stromkosten aus dem Hartz IV Regelsatz bezahlt werden müssen. Und eben dieser Regelsatz ist auch das Problem. Ein Gutschein über 150 Euro wird wohl kaum ausreichen, um einen neuen und energiesparenden Kühlschrank der Energieeffizienzklasse A+++ anzuschaffen, zumindest nicht für Familien, die ein größeres Gerät benötigen.

HartzIV.org hält den Ansatz der Regierung für richtig, sich am Energiesparen zu beteiligen. Rechnerisch dürfte es vielen Familien kaum bis gar nicht möglich sein, den Differenzbetrag vom neuen Kühlschrank zum Gutschein von 150 Euro aus dem Regelsatz zu bestreiten. Hier ist also noch Handlungsbedarf des Umweltministeriums gefragt, denn Umweltschutz sollte nicht vom Geldbeutel abhängen müssen.