Wie aktuelle Zahlen belegen, lohnt es sich gegen Hartz IV Sanktionen vorzugehen und Widerspruch einzulegen. Wie es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion heißt, sind mehr als ein Drittel der eingelegten Widersprüche und Klagen gegen Hartz IV Sanktionen erfolgreich.
Im vergangenen Jahr wurde bei fast 51.000 Widersprüchen in 18.600 Fällen ganz oder teilweise im Sinne des Hartz IV Leistungsempfängers entschieden. Bei Klagen gegen Hartz IV Sanktionen ist die Erfolgsquote noch höher. In 5.867 Fällen, die vor Gericht verhandelt wurden, gingen Betroffene in 2.325 Fällen mit einer positiven Entscheidung aus dem Gerichtssaal.
Berücksichtigt man, dass seit Jahren die Erfolgsquote von Hartz IV Widersprüchen und Klagen konstant sei, besteht erhöhter Handlungsbedarf der Regierung, um hier dringlichst in den Jobcentern nachzubessern, denn wenn Widerspruch und Klage eingelegt wurde, hat der Hartz IV Betroffene den Fehler bemerkt und sich zu Wehr gesetzt. Allerdings dürfte die Dunkelziffer deutlich höher sein, da insbesondere die Hartz IV Gesetze für einen Großteil der Betroffenen völlig undurchsichtig und nicht nachvollziehbar sind und somit Leistungsempfänger in vielen Fällen zu wenig Geld ausgezahlt bekommen oder die Leistungen ungerechtfertigt gekürzt werden – ohne sich dagegen zu wehren.
Hartz IV Sanktionen rechtswidrig
Die Chefin der Linksfraktion, Katja Kipping, findet angesichts der Zahlen zu den Erfolgsquoten von Hartz IV Widersprüchen und Klagen gegen Hartz IV Sanktionen deutliche Worte. Die Zahlen zeigten, dass die Sanktionspraxis in hohem Maße rechtswidrig sei, so Kipping, die diese Statistik ebenfalls als Bestätigung zu den Forderungen ihrer Partei sieht, die Hartz IV Sanktionen anzuschaffen.
Widersprüche gegen Leistungsversagung
Jobcenter haben auch als Druckmittel die Möglichkeit, Betroffenen die Hartz IV Leistungen komplett zu versagen und auf Null Euro herabzusetzen. Gegen diese Form der Vollsanktionen bzw. Totalsanktionen wurden in 2015 etwa 14.000 Widersprüche eingereicht und gut 1.200 Klagen erhoben. Alleine bei den Widersprüchen gegen die komplette Versagung von Hartz IV Leistungen lag die Erfolgsquote bei den Betroffenen bei etwa der Hälfte. Auf dem Klageweg waren gut ein Drittel der Leistungsempfänger erfolgreich.