Steigende Mietpreise, kostenintensive Modernisierungsmaßnahmen und fehlender Wohnraum macht der Bevölkerung mehr und mehr zu schaffen – und die Politik dreht sich weiter im Kreis. Nun will eine große deutsche Immobiliengesellschaft das Thema selbst in die Hand nehmen. Sie kündigt unter anderem die Einführung eines eigenen Mietendeckels an.
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Deutsche Wohnen veröffentlicht Manifest „Unser Versprechen an unsere Mieter“
Die Idee der eigenen Mietobergrenze stammt aus einem Manifest, welches sich die Immobiliengesellschaft „Deutsche Wohnen“ als freiwillige Selbstverpflichtung auf die Fahnen schreibt. Auf der Internetseite heißt es aktuell: „Investitionen in den Bestand und Neubau dürfen nicht zulasten der Mieterinnen und Mieter erfolgen und müssen sozialverträglich ausgestaltet sein“. Aus diesem Grund wolle man die „individuelle Leistungsfähigkeit“ der Mieter bei der Gestaltung der Mieten berücksichtigen.
Alle geplanten Maßnahmen hat der Konzern in seinem sechs-seitigen Manifest „Unser Versprechen an unsere Mieter“ festgehalten. Der Maßnahmenkatalog soll ab 1. Juli 2019 für vorerst 5 Jahre in Kraft treten und für alle bestehenden und zukünftig abzuschließenden Mietverhältnisse der „Deutsche Wohnen“ gelten.
Mietkosten: Maximal 30 Prozent des Einkommens
Die freiwillige Verpflichtung soll sowohl für Mietanpassungen wegen Erhöhung von Mietspiegeln, als auch für Mieterhöhungen nach Modernisierungsmaßnahmen gelten. Man wolle verhindern, dass Menschen ihre Wohnungen aufgrund von Modernisierungen verlieren. Deshalb werden ab dem 1. Juli 2019 Mieterhöhungen begrenzt: Zukünftig soll die Miete nur soweit erhöht werden, dass die Mieter maximal 30 Prozent ihres Nettoeinkommens für die Nettokaltmiete aufbringen müssen.
Für Hartz IV Empfänger besonders interessant: Mieten für Leistungsempfänger nach SGB II oder SGB XII sollen nur soweit nach Modernisierung erhöht werden, dass die Mietkosten die Kosten für Unterkunft nach § 22 SGB II nicht überschreiten. So wolle man Wohnungsverlust bzw. Zwangsumzug für Leistungsempfänger abwenden. Während Baumaßnahmen sollen insbesondere älteren und kranken Menschen Ersatzwohnungen oder kostenfreie Ausweichquartiere zur Verfügung gestellt werden. Eine angemessen finanzielle Entschädigung steht ebenso zur Option.
Jede vierte Wohnung mit Wohnberechtigungsschein
Ein weiterer Grundsatz aus dem Manifest bezieht sich auf Mietrückstände. Man wolle künftig einvernehmliche Lösungen finden wie beispielsweise Ratenzahlung ohne Zinsen. Für Hartz IV Empfänger und Geringverdiener soll mehr Wohnraum geschaffen werden, indem künftig jede vierte Wohnung für Mieter oder Mieterinnen vorgesehen ist, die Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben.
Insgesamt handelt es sich um interessante Maßnahmen. Doch wieso der plötzliche Wandel? Die „Deutsche Wohnen“ steht unter Druck, denn die Bürgerinitiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ sammelte bereits 80.000 Unterschriften und der Börsenwert ist auf einem stetig sinkendem Kurs. Es bleibt jetzt abzuwarten, ob die Gesellschaft sich dauerhaft an ihre „freiwilligen“ Versprechen hält. Allen Betroffenen ist es zu wünschen.
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