Die SPD will sich endgültig von Hartz IV verabschieden. Auf dem diesjährigen Parteitag beschlossen die Sozialdemokraten, sich künftig einem neuen Konzept zuzuwenden, dass das Arbeitslosengeld II ersetzen soll. Bedeutet dies nun das Ende der systemischen Armut?
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Alles nur für‘s Image?
Die SPD scheint aktuell alles daran zu setzen, ihr angegriffenes Image wieder aufzupolieren. Die Sozialdemokraten standen in den Wahlen zuletzt nicht gut da und bemühen sich nun, ihre Partei und ihr Programm generalzuüberholen. Der Parteitag der SPD am 06.12. bot die entsprechende Bühne für die Vorstellung ihres Konzepts für einen „neuen Sozialstaat“. Angelpunkt dieses Konzepts soll die Abkehr der Agenda 2010 von Altkanzler und SPD-Politiker Gerhard Schröder sein: „Wir wollen Hartz IV hinter uns lassen„, so die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Bürgergeld statt Hartz IV
Hartz IV soll laut Beschluss der SPD auf ihrem Parteitag dem Bürgergeld weichen. Die Höhe der Leistungen soll zwar bestehen bleiben, allerdings soll das neue Konzept weniger Sanktionsmöglichkeiten bieten. Es ginge „nicht um die Höhe des sozialen Transfers, sondern darum, die Menschen wieder herauszuholen“, so Arbeitsminister Hubertus Heil. Außerdem soll das Urteil des Bundesverfassungsgerichts konsequent umgesetzt werden, demnach dürfen Sanktionen nur noch bis zu 30 Prozent ausgesprochen werden. Dies soll auch für unter 25-Jährige gelten. Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll Anfang 2020 vorgelegt werden.
Sanktionen bleiben bestehen
Nachdem sich Arbeitsminister Heil schon im Vorfeld zu dem Parteitag für Sanktionen ausgesprochen hatte, stellt sich seine Partei klar hinter ihn: Hartz IV Sanktionen sollen bleiben. Nach dem Antrag des Chefs der Jungsozialisten, Kevin Kühnert, indem er die Abschaffung der Sanktionen forderte, heißt es nun in einem Kompromiss auf dem Parteitag: „Pflichtverletzungen können nicht folgenlos bleiben“.
Weitere Beschlüsse des SPD-Parteitags
Zur Tagesordnung auf dem SPD-Parteitag gehörten unter anderem die folgenden Beschlüsse:
Arbeitslosengeld I: ALG I soll künftig länger bezogen werden können. Anstelle der bisherigen 24 Monate, soll es höchstens 36 Monate lang in Anspruch genommen werden können.
Mindestlohn: Der Mindestlohn soll perspektivisch auf 12 Euro angehoben werden.
Kindergrundsicherung: Eltern soll eine Kindergrundsicherung von 250 Euro monatlich pro kindergeldberechtigtem Kind zustehen. Geringverdiener sollen eine Kindergrundsicherung von maximal 478 Euro monatlich erhalten.
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