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Endlich: Hartz IV Empfänger erhalten Eingangsbestätigung vom Jobcenter

Derzeit wird viel über Sanktionen rund um Hartz IV diskutiert. Um derartigen Ärger gar nicht erst aufkeimen zu lassen, sind manchmal nur kleine Schritte nötig. Etwa eine Eingangsbetätigung, die belegt, dass Dokumente fristgerecht eingereicht wurden. Eine solche Quittung gab es bislang nicht bzw. lag es im Ermessen des zuständigen Jobcenters und Mitarbeiters, eine Bestätigung zu erstellen. Jetzt gibt es eine Weisung der Bundesagentur für Arbeit zu „Eingangsbestätigungen im Bereich SGB II“.

Keine gesetzliche Verpflichtung

In dem offiziellen Schreiben heißt es: „Die Bundesagentur für Arbeit befürwortet die Ausstellung von Eingangsbestätigungen durch Jobcenter trotz fehlender gesetzlicher Verpflichtung auf ausdrücklichen Wunsch der Leistungsberechtigten sowie für fristwahrende Schreiben wie Widersprüche und Anträge.“

Der Grund für den plötzlichen Sinneswandel der Bundesagentur ist die Vielzahl von Beschwerden und parlamentarischen Anfragen. Schließlich muss man eine Eingangsbestätigung auch als ein kleines Stückchen Sicherheit für Hartz IV Empfänger sehen. Sie haben etwas in der Hand, was es ihnen im Fall der Fälle deutlich leichter macht, für ihre Rechte einzustehen. Denn bislang ist das kaum möglich. Landeten Anträge oder Widersprüche auf dem falschen Schreibtisch oder im Nirwana, waren Probleme vorprogrammiert – insbesondere, wenn Fristen eingehalten werden mussten.

Kundenfreundlichkeit und Kundenzufriedenheit

Als „Auftrag und Ziel“ der Weisung (Weisung 201806011 vom 20.06.2018) formuliert die Bundesagentur für Arbeit: „Kundenfreundlichkeit und damit verbunden die Kundenzufriedenheit sollen gesteigert werden. Das Ausstellen von Eingangsbestätigungen in bestimmten Fällen unterstützt dieses Ziel.“ Allerdings wird es bei einer solchen Weisung bleiben. Denn eine gesetzliche Verfahrensregelung ist im Hinblick auf Eingangsbestätigungen nicht möglich.

Was verwundert: Warum musste erst eine Weisung geschrieben und veröffentlicht werden? Eine solche Bestätigung auszustellen, dauert nicht allzu lange. Von daher ist der Aufwand nur minimal und ließe sich mit entsprechenden Formularen noch weiter minimieren. Für die Verwaltung bedeutet es zwar Mehrarbeit, die sich aber ganz schnell relativiert, wenn man die Streitigkeiten aufgrund fehlender Unterlagen berücksichtigt. Ein kleines Ärgernis bleibt: Statt die Bestätigung unaufgefordert zu erhalten, müssen Hartz IV Empfänger nach wie vor „bitte, bitte“ machen.