Das neue Jahr steht vor der Tür und die Hartz IV Leistungen reichen auch 2021 hinten und vorne nicht. Grund für die Diskrepanz zwischen dem Hartz IV Regelsatz und den tatsächlichen Bedarfen von Hartz IV Empfängern ist das vielfach kritisierte Berechnungsverfahren. Nun hat die Diakonie ein Alternativmodell vorgeschlagen.
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Hartz IV Erhöhung 2021 um 16 Euro
Der Hartz IV Regelsatz steigt zum 01. Januar 2021. Alleinstehende Hartz IV Empfänger erhalten anstelle der bisherigen 432 Euro monatlich im kommenden Jahr 446 Euro.
Regelsätze 2021 | Regelsätze 2020 | |
Alleinstehende Erwachsene | 446 Euro | 432 Euro |
Partner in Bedarfsgemeinschaft | 401 Euro | 389 Euro |
Kinder im Haushalt bis 25 Jahre | 357 Euro | 345 Euro |
Kinder 14 bis 17 Jahre | 373 Euro | 328 Euro |
Kinder 6 bis 13 Jahre | 309 Euro | 308 Euro |
Kinder bis 5 Jahre | 283 Euro | 250 Euro |
Die Erhöhung um gerade einmal 16 Euro reicht kaum für die Deckung der Stromkosten, ganz zu schweigen von der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.
Dazu: Mehr Hartz IV 2021: So setzt sich der neue Regelsatz zusammen
Diakonie fordert Reform von RBEG
Der Regelsatz ergibt sich aus dem Regelbedarfsermittlungsgesetz (RBEG). Das RBEG zieht zu Berechnung des Regelbedarfs zum einen die Preisentwicklung für regelbedarfsrelevante Güter und zum anderen Einkommens- und Verbrauchsstichproben (EVS) der einkommensschwächsten 15 Prozent der Bevölkerung heran.
Kritiker monieren, die EVS seien keine geeignete Berechnungsgrundlage, da sie „verdeckt Arme“ – also Personen, die eigentlich Anspruch auf Hartz IV hätten – miteinschließen würden. Auch die Diakonie empfindet das geltende Regelbedarfsermittlungsgesetz als verbesserungswürdig und schlägt ein alternatives Berechnungsmodell vor.
Alternativmodell der Diakonie
Hartz IV Empfänger haben ein Recht darauf, menschenwürdig zu leben- Dies schließt die soziale Teilhabe mit ein. Das Alternativmodell der Diakonie schlage eine Berechnung vor, „die Fehler der Vergangenheit und willkürliche Streichungen von Ausgaben vermeidet“:
„Mit diesem Konzept wird ein realistischer Regelsatz ermittelt, der das Lebensnotwendige und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht, zugleich aber auch einen Abstand der Regelsätze zu den mittleren Einkommen wahrt“, erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.
Kern des Berechnungsmodells
Das Modell sieht vor, dass Referenzausgaben für physische Grundbedarfe, wie etwa Nahrung und Kleidung, künftig um maximal 25 Prozent, die weiteren Ausgaben um nicht mehr als 40 Prozent hinter dem zurückbleiben dürfen, was die Mitte der Gesellschaft ausgibt. Dazu solle eine Vergleichsgruppe mit geringen Einkommen identifiziert werden, die diesen Vorgaben am ehesten entspricht. Auf diese Weise solle dann der Regelsatz ermittelt werden.
Höhere Regelsätze mit Diakonie-Modell
Nach den Berechnungen der Diakonie-Gutachterin Dr. Irene Becker ergeben sich daraus die folgenden Regelsätze:
Regelsätze / Personengruppen | Regelsatz 2021 | Regelsatz nach Diakonie-Modell |
Alleinstehende | 446 Euro | 578,98 Euro |
Paare | 802 Euro | 971,36 Euro |
Kinder unter 6 Jahren | 283 Euro | 282,97 Euro |
Kinder von 6 bis 13 Jahren | 309 Euro | 384,74 Euro |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 373 Euro | 443,66 Euro |
Das Modell stelle aus Sicht der Diakonie eine erhebliche Verbesserung im Vergleich zur bisherigen Berechnungsmethode dar:
„Das neue Verfahren belässt einen politischen Entscheidungsspielraum, stellt aber auch sicher, dass der Abstand zwischen dem Existenzminimum und dem mittleren Lebensstandard nicht zu groß ist. Es ist transparent und nimmt keine willkürlichen Kürzungen vor“, so Gutachterin Dr. Becker in einer Pressemitteilung.
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