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Demütigende Jobcenter Maßnahme: Hartz IV Empfänger soll Bilder malen

Trauriger Mann

Es klingt beinahe wie ein schlechter Witz, ist aber bittere Realität: Ein 52-jähriger Hartz IV Empfänger wurde im Rahmen einer Qualifizierungsmaßnahme des Jobcenters zur Erledigung fragwürdiger Arbeiten aufgefordert.

Mal- und Bastelaufgaben für 52-Jährigen

Damit hatte Ralf Stork sicherlich nicht gerechnet, als er hörte, er solle an einer Qualifizierungsmaßnahme des Jobcenters teilnehmen: Der 52-Jährige wurde vom Jobcenter aufgefordert Bastel- und Malvorlagen zu bearbeiten. Die Übungsblätter, die Stork vom Berufsbildungszentrum Hannover erhielt, seien auf Grundschulniveau konzipiert, so die Hannoversche Allgemeine Zeitung – pure Erniedrigung für einen erwachsenen Menschen.

Weihnachtsmannbilder für ehemaligen Schweißer

Auf einem der Übungsblätter sollten die Teilnehmer das Bild eines Weihnachtsmannes samt Geschenken ausmalen. Eine andere Aufgabe bestand darin, ein Blumenmädchen auszuschneiden. In einer Bastelanleitung für den Bau einer Papierbrücke wurden die Teilnehmer sogar geduzt: „Baut eine Brücke aus dem Material, das Ihr bekommen habt“. Für den ehemaligen Geräteführer und Schweißer sind diese Maßnahmen entwürdigend: „Was soll ein Mensch mit 52 Jahren mit gesundheitlichen Einschränkungen solche Malbilder ausmalen?“, diesen Zeitvertreib kenne er nur vom Spielen mit seiner Tochter.

Maßnahme diene der Entspannung

Für die zuständige diakonische Einrichtung, den Träger des Berufsbildungszentrums, seien die Maßnahmen im Rahmen der Mitwirkungspflichten völlig gerechtfertigt. Die Aufgaben würden der Entspannung dienen, schließlich sei die Jobsuche im Internet für viele Teilnehmer ungewohnt und die Konzentrationsfähigkeit lasse nach, so eine Sprecherin der Einrichtung. Mandalas auszumalen wirke entspannend, während Bastelübungen die Feinmotorik stärken würden. Grundsätzlich ginge es bei den Maßnahmen darum, die Fähigkeiten der Leistungsbezieher zu prüfen und herauszufinden, wofür die Teilnehmer beruflich in der Lage wären.

Sanktionen bei Verweigerung

Ralf Stork hätte sich sinnvollere Arbeiten gewünscht, berichtet er der Hannoverschen Allgemeinen. Allerdings kann er die Teilnahme an den demütigenden Maßnahmen nicht ohne Weiteres verweigern – es drohen Sanktionen. Das Verfassungsgericht erklärte Anfang November Sanktionen von über 30 Prozent des Regelsatz zwar für verfassungswidrig, doch viele Leistungsempfänger sind auf jeden Cent des Regelsatzes angewiesen.

Titelbilder: Oleg Golovnev/ shutterstock.com