Die Hartz IV Bedürftigkeit in Deutschland wird steigen. Bereits jetzt melden sich Menschen beim Jobcenter, die aufgrund der wirtschaftlichen Situation in unserem Land – ausgelöst durch Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus – hilfebedürftig werden.
Inhaltsverzeichnis
Viele von staatlichen Hilfen nicht erfasst
Die Bundesregierung hat bereits angekündigt, mit gelockertem Kurzarbeitergeld (Agentur für Arbeit rechnet mit 2,35 Millionen Kurzarbeitern) und vereinfachten Krediten zur Überbrückung den Unternehmen in Deutschland unter die Arme zu greifen. Ob die Kredite Unternehmen – gerade kleineren – helfen, da praktisch bei (wohl noch in ferner Zukunft) wieder Betriebsaufnahme mit neuen Schulden begonnen wird.
Minijober und Selbständige von Kurzarbeitergeld ausgeschlossen
Schaut man sich aktuelle Statistiken kann, gibt es derzeit – Werte basieren noch auf Daten vor der Corona-Krise – etwa 7,5 Millionen in Deutschland, die einem Minijob nachgehen, davon 4,5 Millionen, die ausschließlich eine geringfügigen Beschäftigung nachgehen.
Eben diese Minijober sind vom Kurzarbeitergeld ausgeschlossen, da es sich nicht um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt. Verlieren diese ihren Job, was in vielen Teilen (Hotelerie, Gastronomie, Eventagenturen, Reinigungskräfte etc.) haben sie auch keinen Anspruch auf das Arbeitslosengeld I mit der Konsequenz, dass sie sofort in die Hartz IV Hilfebedürftigkeit rutschen.
Das gleiche Schicksal tragen auch Selbständige, die kein finanziellen Polster haben, da sie aus der Selbständigkeit heraus im Regelfall nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.
Wohngeld Ansprüche werden sich verschieben
Zum Jahresbeginn 2020 wurde in Deutschland eine Erhöhung des Wohngeldes eingeführt und auch die Einkommensgrenzen abgesenkt. Dadurch sind auch viele Menschen, die bisher als Aufstocker Grundsicherung nach SGB II beantragen mussten, aus der Hartz IV Hilfebedürftigkeit in den Anspruch auf Wohngeld übergegangen.
Spirale wird sich zurückdrehen
In der aktuellen Situation ist davon auszugehen, dass die Beschäftigten, die Anspruch auf das Kurzarbeitergeld haben werden und der Arbeitgeber dieses auch beantragt, Wohngeld in Anspruch nehmen werden – zumindest ein Teil davon, beispielsweise Alleinerziehende.
Die Menschen, die jedoch nur eine geringfügige Beschäftigung hatten und aufgrund dieses Einkommens wohngeldberechtigt waren, fallen sofort in die Hartz IV Bedürftigkeit, wenn das Einkommen wegen Betriebsschließung oder anderen Gründen in Zeiten der Corona Krise wegfällt.
Ämter werden an ihre Grenzen kommen
Sozialleistungen aller Art werden in den nächsten Wochen und Monaten gefragt sein wie selten und dies wird auch Ämter aller Art an ihre Grenzen bringen. Bereits vor ein paar Tagen gab die Bundesagentur für Arbeit bekannt, dass teilweise 150 Anrufe pro Sekunde in den Behörden eingegangen sind. Dabei ist die Bundesagentur für Arbeit mit Jobcentern und Familienkassen für Leistungen wie Arbeitslosengeld I und Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Kindergeld und Kinderzuschlag zuständig.
Wer Wohngeld beantragen möchte, muss sich an die örtliche Wohngeldstelle, z.B. Landratsamt oder Rathaus, wenden. Da wie auch bei der Agentur für Arbeit und Jobcentern der Kundenverkehr komplett eingestellt oder nur auf Notfälle ausgelegt sein wird, bleibt auch nur der postalische oder telefonische bzw. digitale Weg zur Behörde.
Weiterführende Informationen
Bildnachweis: Sam Wordley/ shutterstock