Kaum eine Stunde vergeht ohne eine neue Eilmeldung: Das Coronavirus lässt die Bundesrepublik den sprichwörtlichen Atem anhalten. Immer mehr Zweige des öffentlichen Lebens werden auf Eis gelegt. Nach großen Veranstaltungshallen werden nun auch die Schulen in weiten Teilen Deutschlands geschlossen. Für viele ist es nur eine Frage der Zeit, bis die Behörden ebenfalls die Türen schließen. Doch wie verhält es sich mit der Fortzahlung von Sozialleistungen, wenn Jobcenter und Co. nicht mehr erreichbar sind?
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BA warnt vor Schließungen
Selbst die Bundesagentur für Arbeit ist vor der Ausbreitung des Coronavirus nicht gefeit. Auf ihrer Webseite warnt die Arbeitsagentur vor der möglichen vorrübergehenden Schließung einiger ihrer Zweistellen angesichts der bundesweiten Epidemie. Dort heißt es:
„Wegen der aktuellen Ausbreitung des Corona-Virus in Deutschland ist es möglich, dass einzelne Geschäftsstellen der Arbeitsagenturen oder Jobcenter vorübergehend schließen müssen. Dies dient dem gesundheitlichen Schutz der Kundinnen und Kunden sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“
BA: Hartz IV Leistungen werden weiter ausgezahlt
Im Jobcenter herrscht reger Kundenkontakt. Besorgte Mitarbeiter wendeten sich bereits aus Angst vor einer Infektion an die Regierung, um so eine Schließung der Unternehmen zu bewirken (HartzIV.org berichtete). Bisher jedoch ohne Erfolg. Angesichts der schnellen Ausbreitung des Virus sehen sich immer mehr Jobcenter und Arbeitsagenturen gezwungen, ihre Türen zu schließen. Viele Leistungsberechtigte machen sich indes große Sorgen um die Fortzahlung der Hartz IV Leistungen, doch die Agentur für Arbeit gibt eine vermeintliche Entwarnung:
„Wichtig: Die Zahlung der Geldleistungen ist gewährleistet, auch wenn eine Geschäftsstelle geschlossen ist“, heißt es auf der Webseite weiter.
BA beantwortet telefonisch keine Fragen
Insofern scheint die Fortzahlung der bereits bewilligten Hartz IV Ansprüche gesichert. Doch wie verhält es sich mit den zahlreichen unbearbeiteten Anträgen? Werden Leistungsberechtigte, deren Hartz IV Antrag noch Klärung bedarf über den Zeitraum der Geschäftsschließung im Stich gelassen? Haben die Betroffenen Anspruch auf Vorschüsse? HartzIV.org hat bei der BA nachgefragt, doch die will trotz Dringlichkeit der Situation telefonisch keine Anfragen beantworten.
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