Die Zahl der Corona-Fälle in Deutschland steigt weiter rapide an: Insgesamt 1139 Infizierte sind aktuell bundesweit registriert (Stand: 10.03.2020, 12 Uhr). Mit einem Impfstoff ist Prognosen von Experten zufolge erst im Jahr 2021 zu rechnen. Verdachtsfälle und infizierte Personen, die nicht in einem Krankenhaus unterkommen, stehen in vielen Fällen unter Hausquarantäne. Aus diesem Grund reagieren viele Bürger mit Hamsterkäufen für Notvorräte – doch Hartz IV Empfänger und Geringverdiener haben dieses Privileg nicht.
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Hausquarantäne bei Corona-Verdacht
Gähnende Leere in den Regalen zahlreicher Supermärkte – von Dosen, Nudeln und Desinfektionsmittel weit und breit keine Spur. Die Panik um den neuartigen Corona-Virus schlägt hohe Wellen. Angesichts der fortschreitenden Ausbreitung des Virus werden immer mehr Menschen bei Verdacht auf eine Infektion unter häusliche Quarantäne gestellt. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe rät daher zu einem Notvorrat an Wasser und Lebensmitteln für mindestens 10 Tage, doch nicht jeder kann dieser Empfehlung nachkommen. Der Grund: Es ist kein Geld da.
Kein Mehrbedarf für Notvorrat
Hartz IV Empfänger haben keinen Anspruch auf Mehrbedarf, um sich einen Notvorrat zuzulegen (HartzIV.org berichtete). Der Regelsatz sieht für einen alleinstehenden Erwachsenen einen Betrag von 150,60 pro Monat für Lebensmittel vor, das sind gerade einmal 5,02 Euro am Tag. Ein adäquater Notvorrat kann indes mehrere Hundert Euro auf einen Schlag kosten; für Hartz IV Empfänger und Geringverdiener stellen dies horrende Kosten dar, die schlichtweg nicht zu stemmen sind.
Freiheitsstrafe bei Verstoß gegen Quarantäne
Kommt es tatsächlich zu einer häuslichen Quarantäne, dürfen Infizierte und Verdachtsfälle ihre Wohnung mindestens 14 Tage lang nicht verlassen und keinen direkten Kontakt zur Außenwelt pflegen. Wer gegen die Quarantäneanordnung der Regierung verstößt, muss gemäß § 74 Infektionsschutzgesetz mit Geldstrafen oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren rechnen, so das Bundesgesundheitsministerium.
Hartz IV Empfänger in Quarantäne nur Nebengedanke
Die Hausquarantäne endet bei einem negativen Test auf das Virus nach 2 Wochen der strikten Isolation. In der Zeit der Quarantäne sollen die Betroffenen zwei Mal täglich Fieber messen und sich regelmäßigen Kontrollen durch das Gesundheitsamt unterziehen. Was die Beschaffung von Lebensmitteln betrifft, wird Infizierten und Verdachtsfällen seitens der Regierung geraten, ggf. Freunde und Verwandte um Hilfe zu bitten und Lebensmittel vor die Tür zu stellen. Im besten Fall ernähren sich Betroffene von ihren Notvorräten – Die Versorgung von Hartz IV Empfängern scheint hierbei jedoch, wie so oft, nur ein Nebengedanke zu sein.
Sozialstaat als Stabilisator
Sonderzuschläge für Empfänger von Hartz IV Leistungen, um sich einen Notvorrat anlegen zu können, sind nach wie vor nicht geplant. Allerdings verwies Arbeitsminister Heil bei einer Pressekonferenz am heutigen 10.03.2020 auf den Etat der Bundesagentur für Arbeit von 26 Milliarden Euro, um eine mittelschwere Wirtschaftskrise „über ein paar Jahre zu überstehen“. Dieses Geld soll vor allem dem Sozialstaat als Stabilisator der Wirtschaft zugute kommen.
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