Zum Inhalt springen

Corona-Krise: Koalition verlängert vereinfachten Zugang zu Hartz IV

Frau mit Maske zeigt den Daumen hoch

Update vom 11.02.2021: Die Bundesregierung hat die Verlängerung des erleichterten Zuganges zur Grundsicherung bis zum 31. Dezember 2021 beschlossen.

Erst ging man davon aus, der erleichterte Zugang zur Grundsicherung ende mit dem 30. September 2020. Nun beschloss die Koalition aus SPD und Union jedoch gestern überraschenderweise, die Sonderregelungen bis Ende 2021 zu verlängern.

Die Corona-Krise hat die Bundesrepublik schwer getroffen. Unternehmen stehen vor dem Aus, Existenzen sind gefährdet und die Hartz IV Anträge werden täglich mehr. Durch den vereinfachten Zugang zu Hartz IV Leistungen sollen die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Pandemie abgefedert werden. Die Regelungen des durch das Sozialschutzpaket eingeführten Gesetzes § 67 SGB II namens „Vereinfachtes Verfahren für den Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2; Verordnungsermächtigung“ sehen dabei die folgenden Maßnahmen vor.

Sonderregelungen sollten demnächst auslaufen

Eigentlich sollten diese Sonderregelungen demnächst auslaufen: Laut Gesetz sollten die Vermögens- und Wohnungsprüfungen ab dem 30. September 2020 wieder regulär stattfinden, die automatische Weiterbewilligung sollte bereits am 31. August 2020 enden (HartzIV.org berichtete). Nun hat der Koalitionsausschuss am gestrigen Dienstagabend beschlossen die Maßnahmen zum vereinfachten Zugang zur Grundsicherung zu verlängern – bis Dezember 2020. Die Bundesregierung hat diese Entscheidung bisher noch nicht offiziell bestätigt, allerdings ist davon auszugehen, dass eine Bestätigung in Kürze erfolgt.

Beschlüsse der GroKo

Die Spitzen der SPD und Union einigten sich unter anderem auf die folgenden Beschlüsse:

Grundsicherung: Kleinunternehmer und – Selbstständige sowie Kunstschaffende sollen leichter Zugang zur Grundsicherung erhalten. Die Koalition plant dazu großzügigere Schonvermögensfreigrenzen. Außerdem soll der erleichterte Zugang zu Hartz IV Leistungen insgesamt bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden.

Kurzarbeit: Das Kurzarbeitergeld soll von 12 auf maximal 24 Monate verlängert werden, um vor Massenentlassungen in der Krise zu schützen.

Dazu auf Jobrecht.de: Arbeitsminister: Kurzarbeitergeld soll bis 2022 verlängert werden

Kostenloses Mittagessen: Kinder finanzschwacher Eltern sollen auch bei Schul- oder Kitaschließungen bis Dezember 2020 weiterhin warme Mittagessen als Teil des Bildungspakets erhalten.

Dazu: Corona-Hilfspaket: Essenslieferung für Hartz IV Empfänger

Bildung: Lehrer sollen mit digitalen Endgeräten ausgestattet werden. Die Regierung will dafür insgesamt 500 Millionen Euro EU-Hilfsgelder in die Hand nehmen und so auch den Aufbau einer bundesweiten Bildungsplattform vorantreiben.

Lesetipp: Hartz IV Urteil: 300 Euro Mehrbedarf für Schulcomputer

Pflege: Arbeitnehmer sollen für das Jahr 2020 20 Arbeitstage freinehmen können, wenn sie die Pflege von Angehörigen organisieren oder übernehmen müssen. Auch das Pflegeunterstützungsgeld soll für bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden können.

Interessant: Pflegegeld bei Hartz IV – Pflegebedürftige und Pflegepersonen

Titelbild: Dragana Gordic/ shutterstock.com