Hartz IV Empfänger können sich künftig über Veränderungen bezüglich der Anrechnung von Unterstützungen und Boni ihres Arbeitgebers freuen. Ein entsprechender Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales soll in Kürze in Kraft treten und beinhaltet auch Änderungen für Schüler-Ferienjobs.
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Gesetzentwurf hilft Bedürftigen in Corona-Krise
Die Corona-Krise brachte viele Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik in finanzielle Notlage. Besonders betroffen: Hartz IV Empfänger und Geringverdiener. Ein kürzlich veröffentlichter Gesetzesentwurf des Bundesministerium für Arbeit und Sozial (BMAS) beinhaltet nun jedoch wichtige Veränderungen bestehender Verordnungen und greift Bedürftigen in vielerlei Hinsicht unter die Arme.
Keine Anrechnung von Sonderzahlungen auf Hartz IV
Der Entwurf beinhaltet vor allem eine wichtige Veränderung bezüglich der Anrechnung von Arbeitgeber-Hilfen. Bisher waren Zuwendungen des Arbeitgebers für Bezieher von aufstockenden Leistungen auf Hartz IV anzurechnen – das soll sich in Zeiten der Corona-Krise ändern. Im Entwurf vom 25. Mai 2020 heißt es dazu:
„Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von insgesamt 1 500 Euro, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern aufgrund der COVID-19-Pandemie in der Zeit vom 1. März bis 31. Dezember 2020 zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn nach § 3 Nummer 11 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei gewähren; den Beihilfen und Unterstützungen seitens der Arbeitgeber stehen entsprechende Zahlungen aus den Haushalten des Bundes und der Länder gleich,“.
Hartz IV Aufstocker können von Sonderzahlungen profitieren
Konkret bedeutet dies, dass Bonuszahlungen des Arbeitgebers von bis zu 1.500 Euro nicht auf Hartz IV anzurechnen sind. Viele Arbeitgeber haben angekündigt, ihren Mitarbeitern dieser Tage besonders in systemrelevanten Bereichen Sonderzahlungen zukommen, um die Krise finanziell zu überstehen. Dadurch, dass diese Zahlungen nun nicht mehr auf Hartz IV angerechnet werden, können auch Hartz IV Aufstocker davon profitieren. Gleiches soll soll für Pflege-Boni und sonstige Leistungen aus den Haushalten des Bundes oder der Länder gelten.
Der Freibetrag von 1.500 Euro basiert auf der Mitteilung des Bundesfinanzministeriums, dass Arbeitgeber zur Abmilderung der Corona-Auswirkungen an Arbeitnehmer Bonuszahlungen im Zeitraum 01.03.2020 bis 31.12.2020 erbringen können. Ausführliche Informationen siehe: https://www.jobrecht.de/blog/1-500-euro-corona-bonus-steuerfrei-fuer-jeden-arbeitnehmer-moeglich/
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Keine Anrechnung von Einkommen aus Ferienjobs auf Hartz IV
Doch das ist noch nicht alles: Auch für Schüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, hält der Entwurf eine bedeutende Veränderung bereit. Das erzielte Einkommen aus Ferienjobs wird künftig bis zu einem Betrag von 2.400 Euro unabhängig vom Zeitraum der Ferienbeschäftigung nicht mehr auf Hartz IV Leistungen angerechnet. Bisher wurden lediglich 1.200 Euro von der Einkommensberücksichtigung ausgenommen. Die Veränderungen sollen rückwirkend zum 01. März 2020 in Kraft treten bis voraussichtlich 31. Dezember 2020 in Kraft treten.
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