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Besseres Arbeitslosengeld I soll vor Hartz IV schützen

Auf der einen Seite gibt es Hartz IV. Auf der anderen das Arbeitslosengeld I. Stellt man die beiden Systeme gegenüber, befindet sich der Großteil der Leistungsempfänger in der Grundsicherung. Ein Zustand, mit dem die Opposition nicht einverstanden ist. Sie fordert einen leichteren Zugang zum Arbeitslosengeld I und beruft sich dabei vor allem auf die Daten der Bundesagentur für Arbeit.

Zwei Drittel der Erwerbslosen beziehen Hartz IV

Die Statistik zeichnet ein eher düsteres Bild. Von denen, die auf Leistungen vom Staat angewiesen sind, befinden sich 66,2 Prozent – also zwei von drei Betroffenen – im Hartz-IV-System. Die Arbeitslosenversicherung betreut lediglich 33,8 Prozent. Das sind die Durchschnittswerte. Regional ergibt sich teilweise ein völlig anderes Bild. Denn in einigen Bundesländern verschiebt sich das Verhältnis von Hartz IV zum Arbeitslosengeld I merklich Richtung Grundsicherung.

Die wenigsten Hartz-IV-Empfänger haben demnach Bayern (47,7 Prozent) und Baden-Württemberg (54,8 Prozent). Ganz anders sieht es in Bremen aus. Hier erhalten 78,1 Prozent aller Erwerbslosen die Grundsicherung. Für Berlin (74,6 Prozent), Sachsen-Anhalt (72,2), Nordrhein-Westfalen (71,1 Prozent) und Branden (70,2 Prozent) listet die Bundesagentur für Arbeit ähnlich schlecht Werte auf.

Die Arbeitslosenversicherung stärken

Die Linke-Arbeitsexpertin Sabine Zimmermann fordert angesichts dieser Zahlen und der aktuellen Entwicklung ein Umdenken. „Die gute Finanzlage der Bundesagentur für Arbeit sollte Anlass für die Bundesregierung sein, die Arbeitslosenversicherung zu stärken und auszubauen“, sagt sie. Wie geplant den Beitragssatz um 0,5 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent zu senken, komme nur den Unternehmen zugute.

Stattdessen müsse es sich vor allem für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer lohnen, indem neben den Leistungen auch der Zugang zur Arbeitslosenversicherung verbessert wird. Konkret müsse die Rahmenfrist von 24 auf 36 Monate ausgedehnt werden und ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I bereits nach vier Monaten Beitragszeit bestehen. Vorgesehen ist, die Frist auf 30 Monate zu verlängern, bei mindestens zwölf Monaten, in denen Beiträge gezahlt wurden.

Titelbild: fotolia.com – Coloures-Pic