Linkspartei, Erwerblosenvereine und soziale Organisationen reden schon seit Monaten davon, Hartz IV Empfängern einen Zuschlag auf ihre Grundsicherungsleistungen in der Corona-Krise zu gewähren – jetzt spricht sich auch der Berliner Senat für eine temporäre Erhöhung der Hartz IV Leistungen aus. Gibt die Bundesregierung nun endlich nach?
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Senat fordert 100 Euro mehr Hartz IV
Der Berliner Senat hat am 05. Mai beschlossen, einen Entschließungsantrag in den Bundesrat einzubringen. Die Vorlage der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Elke Breitenbach, sieht vor, Hartz IV Empfängern einen zeitweisen Zuschlag auf die Leistungen der Grundsicherung in Höhe von 100 Euro monatlich zu gewähren. Der Senat schließt sich damit den Forderungen eines Bündnisses diverser sozialer Organisationen an, die ebenfalls die Erhöhung der Hartz IV Leistungen in der Corona-Pandemie verlangen.
Hartz IV Regelsatz reicht nicht in Pandemie
Aus Sicht der Senatorin Breitenbach spricht vieles für den Corona-Zuschlag. Besonders die gestiegenen Lebensmittelpreise erfordern die Erhöhung des Hartz IV Regelsatzes:
„Der Hartz-IV-Regelbedarf reicht normalerweise schon kaum zum Überleben. Doch momentan ist das Existenzminimum nicht mehr gesichert. Die Möglichkeiten zum preisgünstigen Einkauf bei Nahrungsmitteln und Hygieneprodukten sind derzeit eingeschränkt. Verbraucherpreise für frische Nahrungsmittel sind beinahe um zehn Prozent gestiegen. Häufig musste und muss deshalb auf teurere Produkte ausgewichen werden. Das kostenlose Mittagessen für Kita- und Schulkinder fällt weg, ähnliches gilt für die Essensangebote der Tafeln. Dies alles bedeutet finanzielle Mehrbelastungen, vor allem für die Familien.“
Zuschlag nicht nur für Hartz IV Empfänger
Zudem verlangt der Senat, dass auch Begünstigte der Grundsicherung im Alter und der Sozialhilfe den Zuschlag erhalten. Auch Bezieher von Asylbewerberleistungen sollen von der Leistungserhöhung im Sinne eines Corona-Mehrbedarfs profitieren können:
„Diese Menschen sind gleichermaßen betroffen“, heißt es dazu auf der Webseite der Berliner Senatskanzlei.
Konkret fordert der Senat dabei die folgenden Maßnahmen:
„Mit dem Entschließungsantrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden, die gesetzlichen Regelungen im SGB II, im SGB XII und im Asylbewerberleistungsgesetz befristet zu ändern und damit die einzelnen Empfängergruppen besonders zu unterstützen“.
Obwohl Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in der Vergangenheit angab, die Erhöhung des Hartz IV Regelsatzes in der Corona-Krise prüfen zu wollen, blieben konkrete Pläne der Bundesregierung dahingehend bis jetzt aus. Ob und inwiefern die Bundesregierung den Forderungen nachkommt, bleibt weiterhin abzuwarten. Die Redaktion von HartzIV.org wird weiterhin über alle Entwicklungen bezüglich des Corona-Zuschlags berichten.
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