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Arbeitsminister: Hartz IV Sanktionen sollen bestehen bleiben

Hände hinter Gitterstäben

Die Diskussionen um die Abschaffung der Hartz IV Sanktionen reißen nicht ab. Für Arbeitsminister Hubertus Heil sind Sanktionen weiterhin ein wichtiger Bestandteil des Sozialstaats: „Wir brauchen faire Mitwirkungspflichten“.

Weiterhin Sanktionen durch Addition?

Vergangene Woche wurde ein Weisungsentwurf des Arbeitsministeriums publik, demzufolge Sanktionen von über 30 Prozent über Addition weiterhin möglich gemacht werden sollten. Verschiedene Sanktionen könnten zukünftig einfach zusammengezählt werden, wodurch die 30-Prozent-Grenze des Bundesverfassungsgerichtes überschritten werden dürfte.

Arbeitsministerium rudert zurück

Bereits kurz nach den ersten Medienberichten über den Weisungsentwurf ruderte das Arbeitsministerium jedoch zurück. Ein Sprecher des Arbeitsministeriums ließ verlauten: „Der Arbeitsminister schließt aus, dass künftig innerhalb eines Monats mehr als 30 Prozent sanktioniert werden darf“. Das Arbeitsministerium wolle verhindern, dass es in öffentlichen Diskussionen zu Missverständnissen komme.

Arbeitsminister Heil will an Sanktionen festhalten

Eine gänzliche Abschaffung der Hartz IV Sanktionen sieht Arbeitsminister Hubertus Heil jedoch kritisch. Vor dem Bundesparteitag der SPD gibt er gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: „Klar ist, dass Menschen im Rahmen ihrer jeweiligen Möglichkeiten selbst mitwirken müssen, aus Bedürftigkeit herauszukommen.“ Hierzu wäre ein Sozialstaat, der ermutige und Chancen eröffne, notwendig.

Heil warnt vor Abschaffung der Hartz IV Sanktionen

Juso-Chef Kevin Kühnert kündigte vor kurzem einen Antrag auf Abschaffung aller Sanktionen für den heutigen SPD-Bundesparteitag an. Heil stellt sich dem jedoch warnend entgegen: „Sozialdemokraten kennen den Wert der Arbeit.“, so der Arbeitsminister. „Ich glaube nicht, dass die meisten Jusos ernsthaft den Einstieg in ein bedingungsloses Grundeinkommen wollen“. Das Thema Hartz IV steht auf dem SPD-Parteitag angesichts des Urteils des Bundesverfassungsgerichts von Anfang November ganz oben auf der Tagesordnung.

Titelbild: PowerUp/ shutterstock.com