Der so hoch angepriesene und 2015 eingeführte Mindestlohn ist kein Ausweg aus der Hartz IV Falle. Besonders Alleinerziehende sind weiterhin auf staatliche Hilfe wie Hartz IV angewiesen, da es bei fast 90 Prozent der Betroffenen finanziell nicht ausreicht.Ein Großteil der Alleinerziehenden mit einem Kind kommen mit dem Mindestlohn bei einem Vollzeitjob kommen finanziell nicht über die Runden. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor. Demnach reicht das monatliche Einkommen nicht aus, um die monatlichen Lebenshaltungs- und Wohnkosten für sich und sein Kind zu decken.
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Angemessene Hartz IV Wohnkosten höher
Bei der Berechnung der Bundesregierung werden Steuern, Sozialabgaben, Freibeträge und die Lebenshaltungskosten berücksichtigt. Rechnerisch kommt man laut der Berechnung der Regierung auf einen Gesamtlohn von 1.444 Euro monatlich, wobei nach allen Abzügen und Kosten gerade einmal 339 Euro monatlich für die Wohnung übrig bleiben. Dagegen werden in 87 Prozent der Hartz IV Bedarfsgemeinschaften bestehend aus einem Alleinerziehenden mit einem Kind höhere Wohnkosten als angemessen angesehen und anerkannt.
Linke fordern 12 Euro Mindestlohn
Seit dem 01. Januar 2017 beläuft sich der flächendeckende Mindestlohn in der Bundesrepublik Deutschland auf 8,84 Euro je Arbeitsstunde, nachdem er seit der Einführung in 2015 mit 8,50 Euro um gerade einmal 0,34 Euro angehoben wurde. Das reicht zum Leben nicht aus, so die Kritik der Linksfraktion.
„Wer für Mindestlohn Vollzeit arbeitet, kann aus eigener Arbeit die grundlegendsten Bedürfnisse wie ein Dach über dem Kopf nicht bezahlen“,
so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linkspartei, Klaus Ernst, der einen Mindestlohn von 12 Euro fordert, um
den Niedriglohnsektor in Deutschland einzudämmen, um arbeitende Menschen aus Transferleistungen herauszuholen und ihnen eine Rente oberhalb der Grundsicherung zu ermöglichen“.
Singles brauchen trotz Mindestlohn staatliche Hilfe
Nicht nur bei Alleinerziehenden reicht der Mindestlohn nicht aus. Auch viele Singles können mit dem Mindestlohn ihre Lebenshaltungs- und Wohnkosten nicht decken, trotz Vollzeitstelle. Bei den Berechnungen der Bundesregierung blieben einem Single mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 1.444 Euro nach Abzug der monatlichen Lebenshaltungskosten 368 Euro für die Wohnkosten übrig. In 39 Prozent der Bedarfsfälle von alleinstehenden Hartz IV Bedürftigen erkennen die Jobcenter höhere Wohnkosten als angemessen an.